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Wirtschaft: Künast korrigiert Verbrauchergesetz

Angesichts des massiven Widerstands der Wirtschaft, aber auch des Kanzleramts und des Bundeswirtschaftsministeriums korrigiert Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) die geplante Ausweitung von Verbraucherrechten. So ist der ursprünglich vorgesehene Auskunftsanspruch von Konsumenten gegenüber Unternehmen aus dem Entwurf des Verbraucherinformationsgesetzes wieder gestrichen worden.

Angesichts des massiven Widerstands der Wirtschaft, aber auch des Kanzleramts und des Bundeswirtschaftsministeriums korrigiert Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) die geplante Ausweitung von Verbraucherrechten. So ist der ursprünglich vorgesehene Auskunftsanspruch von Konsumenten gegenüber Unternehmen aus dem Entwurf des Verbraucherinformationsgesetzes wieder gestrichen worden. "Vorrangiges Ziel ist es, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode durchzubringen, um die Rechte der Verbraucher zu stärken", sagte Alexander Müller, Staatssekretär im Künast-Ministerium, dem "Handelsblatt". Nach Gesprächen mit Handel und Lebensmittelindustrie habe sich aber gezeigt, dass es eine Reihe rechtlicher Probleme gebe, deren Lösung Zeit brauche. Parallel zu dem Gesetzgebungsverfahren solle versucht werden, eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft zu erreichen, um Kunden mehr Informationen über Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Dazu sei eine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert worden, sagte Müller.

Verschiebung drohte

Ursprünglich war geplant, im Gesetz einen Auskunftsanspruch festzuschreiben, der sich auch auf Daten über Inhaltsstoffe, etwa deren Art und Konzentration, erstrecken sollte. Dagegen hatte es bei der informellen Vorabstimmung in der Bundesregierung aber entschiedenen Widerstand aus dem Kanzleramt und dem Bundeswirtschaftsministerium gegeben. Beide folgten der Argumentation des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelhandel (BLL), dass ohne eine genaue Einschränkung des Auskunftsanspruches Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen verletzt werden könnten. Unklar war zudem, an wen sich Kunden etwa bei importierten Waren wenden sollten. Um die gesamten Folgen eines Verbraucherinformationsgesetzes überblicken zu können, war innerhalb der Bundesregierung sogar eine generelle Verschiebung des Gesetzesvorhabens auf die nächste Legislaturperiode erwogen worden. Das lehnt Künast aber ab, weil sie für ihre Bilanz als Ministerin mit Blick auf die Bundestagswahl gerne auf die erweiterten Kundenrechte verweisen wollte. Zudem hatten der Bundesrat und die Verbraucherverbände die Regierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Unverändert Streit gibt es darüber, wie weit das Recht von Behörden gehen soll, die Öffentlichkeit bei einem vermuteten Gesundheitsrisiko oder einer Verbrauchertäuschung zu informieren - auch unter Nennung "derjenigen, die das Produkt hergestellt oder in Verkehr gebracht haben". Vorgesehen ist im Gesetzentwurf, dass dies möglich sein soll, wenn gegen verbraucherschützende Vorschriften "in nicht unerheblichem" Ausmaß verstoßen wurde oder eine Irreführung (etwa durch Werbung oder falsche Etikettierung) vorliegt. Produkte oder Händler sollen auch genannt werden dürfen, wenn nicht gesundheitsschädigende, aber Ekel erregende Lebensmittel in den Verkehr gelangen oder ein "Marktversagen" droht. BLL-Geschäftsführer Welsch warnte, dass Firmen nicht durch voreilige Warnungen an den Pranger gestellt werden dürften.

ink

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