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Wirtschaft: Kündigungen: Wegen Krankheit möglich

Ist ein Arbeitnehmer krank, kann das im Einzelfall eine Kündigung rechtfertigen. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Celle hin.

Ist ein Arbeitnehmer krank, kann das im Einzelfall eine Kündigung rechtfertigen. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Celle hin. Demnach sind Kündigungen zum Beispiel möglich bei einer lang andauernden Erkrankung von mehr als acht Monaten sowie bei häufigen Kurzerkrankungen mit Fehlzeiten von mindestens 25 Prozent im Durchschnitt der vergangenen zwei bis vier Jahre. Einen weiteren Grund stelle eine krankheitsbedingte Leistungsminderung dar. Allerdings müsse eine Prognose ergeben, dass eine Besserung des Gesundheitszustandes nicht zu erwarten sei. Eine krankheitsbedingte Kündigung bedürfe im Gegensatz zur verhaltensbedingten Kündigung keiner Abmahnung.

gms

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