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Wirtschaft: Kunden behalten Sonderrechte bei der Aktienvergabe - AOL und Telekom vergleichen sich

T-Online-Kunden erhalten wahrscheinlich auch weiterhin Sonderrechte bei der Aktienvergabe. Der Streit zwischen der Deutschen Telekom AG und dem Internet-Provider AOL Deutschland vor dem Börsengang der Telekom-Tochter T-Online ist vorerst beigelegt.

T-Online-Kunden erhalten wahrscheinlich auch weiterhin Sonderrechte bei der Aktienvergabe. Der Streit zwischen der Deutschen Telekom AG und dem Internet-Provider AOL Deutschland vor dem Börsengang der Telekom-Tochter T-Online ist vorerst beigelegt. In einer außergerichtlichen Einigung verpflichtete sich die Telekom am Montag in Düsseldorf, neuen Kunden ab sofort keine Vorteile bei der Zuteilung von Aktien beim Börsengang von T-Online zu versprechen. Internet-Nutzer allerdings, die bis zum 23. März dieses Jahres Kunden der Telekom wurden, dürfen beim für Anfang April geplanten Börsengang der Telekom-Tochter T Online bevorzugt mit Aktien bedient werden.

Der Vergleich vor dem Düsseldorfer Landgericht sieht außerdem vor, dass es der Telekom ab dem (heutigen) Dienstag nicht mehr erlaubt ist, in Tageszeitungen, im Fernsehen oder im Radio mit der Bevorzugung ihrer Kunden beim Börsengang zu werben. Allein die Werbung auf der eigenen Seite "www.t-online.de" ist demnach zulässig. Die Internet-Anbieter verpflichteten sich zudem, "die Öffentlichkeit sachlich und angemessen sowie ohne Anprangerung oder Vorwürfe gegen die jeweils andere Partei" zu informieren.

Mit ihrer Einigung nach dreieinhalbstündigen Verhandlungen verzichteten Telekom und AOL außerdem auf mögliche Schaden- ersatzansprüche. Die Anwalts- und Gerichtskosten werden geteilt. "Das ist für beide Beteiligten kein Grund, die Sektkorken knallen zu lassen", sagte AOL-Sprecher Frank Sarfeld nach der Einigung. Beide Unternehmen hätten erkannt, dass es wettbewerbsrechtliche Grenzen für Werbung vor einem Börsengang gebe. Am Dienstag vergangener Woche hatte AOL Deutschland eine einstweilige Verfügung gegen die Telekom erwirkt. Das Unternehmen warb damit, Internet-Nutzer, die sich an einer Kundenbefragung beteiligen, bevorzugt beim Börsengang von T-Online zu behandeln. Am Donnerstag legte die Telekom Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein.

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