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Wirtschaft: Kunden können auf Kontoeröffnung klagen

(Tsp). Wenn Kreditinstitute ein „Girokonto für Jedermann“ anbieten, können Kunden eine Kontoeröffnung notfalls gerichtlich erzwingen.

(Tsp). Wenn Kreditinstitute ein „Girokonto für Jedermann“ anbieten, können Kunden eine Kontoeröffnung notfalls gerichtlich erzwingen. Das ergibt sich aus einem neuen, rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 21 S 1/03), auf das die Verbraucherzentrale Berlin am Montag hingewiesen hat. Das Urteil, das gegen die Berliner Sparkasse ergangen ist, kann nach Meinung der Verbraucherzentrale auf alle Banken übertragen werden, die ein so genanntes „Girokonto für Jedermann“ anbieten. Dabei handelt es sich um ein Girokonto auf Guthabenbasis, das auch mittellose Kunden mit negativen SchufaEintragungen eröffnen können. Damit sollen auch überschuldete Verbraucher, Arbeitslose oder Sozialhilfeempfänger die Möglichkeit bekommen, überhaupt ein Konto einzurichten. In der Verbraucherzentrale sind eine Liste aller Banken und Sparkassen, die ein solches Konto anbieten, sowie ein Musterbrief für Betroffene erhältlich.

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