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Wirtschaft: Ladenschlussgesetz

Das aus dem Jahr 1956 stammende Gesetz über den Ladenschluss (siehe Bericht auf Seite 19) regelt in 31 Paragraphen bis ins Detail, welche Geschäfte wann geöffnet haben dürfen. Für die allgemeinen Öffnungszeiten in der Woche von sechs bis 20 Uhr und am Samstag von sechs bis 16 Uhr gelten zahlreiche Ausnahmen.

Das aus dem Jahr 1956 stammende Gesetz über den Ladenschluss (siehe Bericht auf Seite 19) regelt in 31 Paragraphen bis ins Detail, welche Geschäfte wann geöffnet haben dürfen. Für die allgemeinen Öffnungszeiten in der Woche von sechs bis 20 Uhr und am Samstag von sechs bis 16 Uhr gelten zahlreiche Ausnahmen. So dürfen Tankstellen und Geschäfte in Bahnhöfen oder Flughäfen rund um die Uhr geöffnet haben. Auch Warenautomaten dürfen laut Gesetz durchgängig benutzbar sein. An den vier Samstagen vor Weihnachten dürfen die Händler bis 18 Uhr öffnen. Sogar an Sonntagen darf bei besonderen Veranstaltungen wie Messen oder Märkten eingekauft werden. Die Landesbehörden können den Verkauf an maximal vier Sonntagen freigeben. msh

LEXIKON

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