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Wirtschaft: Länder wollen Sparkassengewinne

BERLIN . Die neuen Länder drängen den ostdeutschen Sparkassenverband OSGV zu Reformen.

BERLIN . Die neuen Länder drängen den ostdeutschen Sparkassenverband OSGV zu Reformen. Nach den Aufbaujahren des Sparkassensektors wird nun auch eine stärkere Ausschüttung von Gewinnen an die kommunalen Gewährträger angegangen, sowie eine schnelle Anpassung an den Wettbewerbsdruck gefordert. Nach dem Alleingang Sachsens bei der Neuordnung seiner öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute legt Mecklenburg-Vorpommern bereits in der kommenden Woche dem Landesparlament ein neues Sparkassengesetz vor, das vom nächsten Jahr an Gewinnausschüttungen ermöglichen soll.

Auch in anderen Ländern steht eine Ausschüttung zur Diskussion, die Überlegungen dazu sind aber unterschiedlich weit gediehen. Es heißt, die Länder Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt wollen grundsätzlich den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband (OSGV) erhalten. Noch bis Jahresende solle aber ein neuer Staatsvertrag mit dem OSGV unterzeichnet werden. Thüringen ist nicht Mitglied des Verbandes.

Zwar ist eine Gewinnausschüttung an Kommunen theoretisch möglich, die Anforderungen sind allerdings sehr hoch. Nach Sachsen, das im Zuge der gegründeten Finanzholding bereits eine Ausschüttung ermöglichte, geht nun die Schweriner Landesregierung ein neues Sparkassengesetz an. Ausgeschüttet werden sollen jeweils zehn bis 50 Prozent des Jahresüberschusses, wenn mehr als sechs beziehungsweise zwölf Prozent der Risiko-Aktiva durch Rücklagen gesichert sind. Für 1998 hätte sich für die 13 Institute des Landes rechnerisch eine Ausschüttung von sechs Mill. DM ergeben. Auch Brandenburg hält eine Gewinnausschüttung für vernünftig. Diese müsse aber mit Augenmaß angegangen werden, die finanzielle Kraft solle erhalten bleiben. "Die Diskussion beginnt aber erst", hieß es im Potsdamer Finanzministerium. Eine Gesetzesnovelle sei nicht geplant. Vorrang habe für Brandenburg derzeit der neue OSGV- Staatsvertrag. Aus anderen Ländern verlautete, daß Brandenburg das Sparkassengesetz nicht vor den Landtagswahlen im September anpacke.

Etwas weiter ist Sachsen-Anhalt. Eine Änderung des Sparkassengesetzes und damit eine Ausschüttung seien geplant, meinte ein Sprecher des Magdeburger Finanzministeriums. Es gebe aber noch keinen Zeitplan. Die Pläne seien auch noch nicht in Gesetzesform gegossen. Eine Holding wie in Sachsen sei nicht vorgesehen. "Wir können mit dem bisherigen Modell sehr gut leben."

Zum neuen Staatsvertrag, der unter Federführung von Mecklenburg-Vorpommern ausgehandelt wird, hieß es in Schwerin, bisher sei man noch nicht allzu weit. Hauptziele seien ein stärkerer Regionalbezug und mehr Wirtschaftlichkeit des Verbandes. Auch Sachsen, das den Staatsvertrag gekündigt hatte, sei grundsätzlich an einer weiteren OSGV-Mitgliedschaft interessiert.

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