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Wirtschaft: Länderfinanzausgleich radikal reformieren

BONN (wei).Die Union will nach der Bundestagswahl eine gemeinsame Kommission von Bundestag und -rat bilden, um die Finanzverfassung zu reformieren.

BONN (wei).Die Union will nach der Bundestagswahl eine gemeinsame Kommission von Bundestag und -rat bilden, um die Finanzverfassung zu reformieren.Wegen der damit verbundenen Grundgesetzänderungen müßten beide Kammern des Parlaments einvernehmlich vorgehen, sagte der CDU-Abgeordnete Friedrich Merz am Freitag in Bonn.Merz ist Mitglied der "Reformkommission Soziale Marktwirtschaft", der neben Politikern von CDU, SPD und FDP auch Wissenschaftler und Manager angehören, darunter Jost Stollmann, der Wirtschaftsminister in einer SPD-Regierung werden soll.

Die Kommission legte am Freitag Vorschläge zur Reform der Finanzverfassung vor.Kernpunkte sind eine radikale Vereinfachung des Länderfinanzausgleichs und die Rückkehr zu getrennten Einnahmen für Bund und Länder.Länder mit überdurchschnittlicher Steuerkraft müßten die Hälfte davon für den Finanzausgleich zur Verfügung stellen, unterdurchschnittliche Steuerkraft würde zur Hälfte ausgeglichen.Die Bundesleistungen sollen bis auf die Sonderzahlungen für die neuen Länder gestrichen werden, wobei die Leistungen für den Osten zeitlich befristet würden.Die Lohnsteuer würde jeweils zur Hälfte an das Wohnsitz- und das Arbeitsstättenland fließen.

Einnahmen und Aufgaben von Bund und Ländern will die Kommission wieder stärker trennen.Der Bund erhält danach die alleinige Gesetzgebungskompetenz für die Mehrwertsteuer und die gesamten Einnahmen.Die Länder erhalten die gesamten Einnahmen aus der Lohn-, Einkommen- und Körperschaftssteuer und bestimmen die Steuersätze selber.Die Kommission macht aber keine Empfehlung mit Blick auf die Bemessungsgrundlage.Vorstellbar wäre eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuern.Der Bund soll künftig auf die Rahmengesetzgebung weitgehend verzichten und die Gemeinschaftsaufgabe ebenso streichen wie seine Finanzhilfen für die Länder.Finanztransfers für die Haushalte der Länder sollten "auf extreme regionale Notlagen" begrenzt werden.Es sei auch nicht einzusehen, daß die Politik von den Tarufpartnern regionale Lohndifferenzierung verlange, selber aber am "Besoldungskartell" für die Beamten festhalte.Über die Bezüge ihrer Beschäftigten sollten die Länder deshalb ebenso alleine entscheiden wie über den Bau und den Betrieb von Hochschulen.

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