zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Längere Ladenöffnung in Schwerin rechtswidrig

Im Streit um die so genannte Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern, die bislang Grundlage für längere Ladenöffnungszeiten ist, haben die Gegner den ersten Prozess gewonnen. Das Schweriner Verwaltungsgericht entschied am Mittwoch, die verlängerten Öffnungszeiten am Sonnabend und die Sonntagsöffnung in 192 Orten des Landes entbehre "jeder gesetzlichen Ermächtigung".

Im Streit um die so genannte Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern, die bislang Grundlage für längere Ladenöffnungszeiten ist, haben die Gegner den ersten Prozess gewonnen. Das Schweriner Verwaltungsgericht entschied am Mittwoch, die verlängerten Öffnungszeiten am Sonnabend und die Sonntagsöffnung in 192 Orten des Landes entbehre "jeder gesetzlichen Ermächtigung". Das Schweriner Wirtschaftsministerium könne sich nicht auf das Ladenschlussgesetz berufen. Dieses erlaube die Sonntagsöffnung "lediglich zur Beseitigung von kurzfristig auftretenden Versorgungsengpässen". Außerdem solle es Arbeitnehmer schützen; die Bäderregelung aber verletzte Arbeitnehmerrechte. Die Regelung war 1998 auf die größten Städte Mecklenburg-Vorpommerns ausgeweitet worden, weil das Ladenschlussgesetz in touristischen Regionen Ausnahmen für den Wochenendverkauf erlaubt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false