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Wirtschaft: Längere Spekulationsfristen, kleinere Sparerfreibeträge

BERLIN .Vor allem private Haushalte sollen Nutznießer der rot-grünen Steuerreform sein.

BERLIN .Vor allem private Haushalte sollen Nutznießer der rot-grünen Steuerreform sein.Das Kindergeld wurde bereits zum 1.Januar dieses Jahres erhöht und wird wahrscheinlich im Zuge der geplanten Reform des Familienlastenausgleiches weiter steigen.Eine durchschnittlich verdienende Familie mit zwei Kindern wird im Jahr 2002 - so die Pläne der Regierung - etwa 2500 DM weniger Steuern zahlen als im vergangenen Jahr.Finanziert werden soll das vom Bundesrat verabschiedete Steuerentlastungsgesetz durch einen Abbau von Steuervergünstigungen im Umfang von gut 36 Mrd.DM.

Bitter für alle Sparer: Vom Veranlagungszeitraum 2000 an wird der Sparerfreibetrag von 6000 / 12 000 DM auf 3000 / 6000 DM gesenkt.Bei einem Zins von angenommenen vier Prozent halbiert sich damit die Höhe des Geldvermögens, dessen Zinserträge steuerfrei gestellt sind, von 150 000 / 300 000 auf 75 000 / 150 000 DM halbiert.Von dieser Regelung sind beispielsweise Normalhaushalte betroffen, die ein Sparguthaben zur Altersvorsoge oder zum Hausbau angelegt haben.Übrigens ändert sich auch das Meldeverfahren der Banken an das Bundesamt für Finanzen.Es werden nicht mehr die beantragten Freibeträge, sondern die Zinsen die steuerfrei ausgezahlt wurden gemeldet; zusammen mit Namen und Adresse des Zinsempfängers.Die Kontrolle durch die Finanzverwaltung wird damit effektiver.Solange das Geld nicht im Ausland angelegt wurde.

Auch der Traum vom Eigenheim wird teurer.Steuerpflichtige, die eine Wohnung zur künftigen Eigennutzung kaufen oder errichten wollen, können seit dem 1.Januar 1999 keinen Vorkostenabzug mehr geltend machen.Damit entfällt die abzugsfähige Pauschale von 3500 DM bei der Beantragung einer Eigenheimzulage.Zudem sind keine Erhaltungsaufwendungen mehr absetzbar, die bisher mit bis zu 22 500 DM veranschlagt werden konnten.Wurde die Wohnung jedoch vor dem Stichzeitpunkt gekauft oder wurde vor dem 1.Januar mit dem Bau begonnen, gelten noch die alten Regelungen.

Ab dem Veranlagungszeitraum 1999 ist auch die Werbekostenpauschale für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von 42 DM pro Quadratmeter gestrichen.Eine Absetzung für Abnutzung und für Substanzverringerung, Sonderabschreibungs- und Schuldzinsenabzug sind ebenfalls nicht mehr möglich.Die Spekulationsfrist für Immobilien wird von zwei auf zehn Jahre verlägert.Für den steuerfreien Weiterverkauf von Wertpapieren wird die Spekulationsfrist auf ein Jahr verlängert.Besteuert werden zudem Spekulationsgewinne aus Differenzgeschäften, etwa mit Optionen und Warenterminen.

Während private Haushalte einerseits mehr als bisher zahlen müssen - insgesamt 67 Vergünstigungen werden gestrichen oder begrenzt - werden sie an anderer Stelle entlastet.So steigt bis zum Jahr 2002 der Steuergrundfreibetrag auf 14 000/28 000 DM (Alleistehende / Verheiratete).Der Eingangssteuersatz sinkt zugleich stufenweise auf 19,9 Prozent, der Spitzensteuersatz auf 48,5 Prozent.Unter anderem entfällt darüber hinaus die Gewährung des halben durchschnittlichen Steuersatzes für außerordentliche Einkünfte.Diese einmaligen Zahlungen wie auch Einnahmen aus der Vergütung mehrjähriger Tätigkeiten können aber künftig bei der Steuererklärung auf fünf Jahre verteilt werden.

SUSANN SCHMIDTKE

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