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Wirtschaft: Langer Prozess

Warum es so lange dauert, bis die EU Geldstrafen verhängt

Mit der Eröffnung des Defizitverfahrens ist zwar noch nicht unmittelbar die Zahlung eines Bußgeldes verbunden. Sie steht erst am Ende eines langen Prozesses. Zunächst entscheidet der Rat nach einem Bericht der EUKommission und einer Befassung im Wirtschaftsausschuss, ob ein „übermäßiges Haushaltsdefizit“ in einem Mitgliedstaat besteht. Wird dieses festgestellt, beginnt folgendes Verfahren:

Zunächst richtet der Rat Empfehlungen an den Schuldenstaat, die das Ziel haben, das übermäßige Defizit innerhalb einer bestimmten Frist zu senken. Mit Rücksicht auf die Regierung werden diese nicht veröffentlicht. Wenn die Empfehlungen keine wirksamen Maßnahmen auslösen, werden sie veröffentlicht. Leistet das EU- Mitglied weiterhin keine Folge, muss es in bestimmten Abständen Berichte über seine Haushaltspolitik vorlegen, damit der Rat diese überprüfen kann. Weigert sich das betroffene Land, kann der Rat auf vier verschiedene Arten Druck ausüben: Er kann festlegen, dass der Finanzsünder vor der Emission von Schuldverschreibungen oder anderen Wertpapieren zusätzliche Informationen veröffentlichen muss, deren Inhalt der Rat vorschreibt.

Die Europäische Investitionsbank muss überprüfen, ob sie dem Mitgliedstaat weiter Kredite gibt. Der Mitgliedstaat muss eine unverzinsliche Einlage in angemessener Höhe bei der EU hinterlegen, bis das Defizit korrigiert worden ist. Schließlich kann der Rat Geldbußen verhängen. Sobald das übermäßige Defizit beseitigt ist, werden die Maßnahmen wieder aufgehoben. Der Rat erklärt öffentlich, dass kein übermäßiges Defizit mehr besteht. msb

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