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Wirtschaft: "Langjährige" können früher Rentner werden

Aber wer vor dem 65.Lebensjahr in Rente geht, muß Abschläge hinnehmenVon WOLFGANG BÜSER­Schon 1996 ist per Gesetz für die sogenannten langjährig Versicherten, die mindestens 35 Versicherungsjahre aufweisen können, die Altersgrenze von 63 Jahren stufenweise auf das 65.

Aber wer vor dem 65.Lebensjahr in Rente geht, muß Abschläge hinnehmenVon WOLFGANG BÜSER

­Schon 1996 ist per Gesetz für die sogenannten langjährig Versicherten, die mindestens 35 Versicherungsjahre aufweisen können, die Altersgrenze von 63 Jahren stufenweise auf das 65.Lebensjahr angehoben worden.Das gilt vom Jahr 2000 an.Die Reform 1999 sieht vor, daß die "Langjährigen" künftig sogar schon mit "62" in Rente gehen können.Doch gilt das erst vom Jahr 2010 an.Und der Vorzug, vorzeitig Altersrentner sein zu können, muß mit einem Abschlag erkauft werden: pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme werden 0,3 Prozent von der errechneten Rente abgezogen. Die Neuregelung wird wiederum durch eine stufenweise Übergangsregelung in Kraft gesetzt: Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1948 geht es in zwölf Monatsschritten vom 63.auf den 62.Geburtstag herunter.Die im November 1949 Geborenen sind somit die ersten, die diese Altersrente bereits vom 62.Geburtstag an beziehen können, allerdings mit einem Abschlag von 10,8 Prozent.Die Herabsetzung des Lebensalters, von dem an die Altersrente für "Langjährige" vorzeitig bezogen werden kann, ergibt sich aus der Tabelle. Einige Rentner werden jedoch nicht so hart getroffen.Für sie sollen nach dem Rentenreformgesetz 99 künftig Vertrauensschutzregelungen gelten.Bei der Anhebung der Altersgrenze für langjährig Versicherte genießen diejenigen, die entweder vor dem 1.Januar 1942 geboren sind und 45 Versicherungsjahre mit Pflichtbeiträgen (ohne Arbeitslosigkeit) auf ihrem Rentenkonto haben oder die bis zum 14.Februar 1941 geboren sind und am 14.Februar 1996 Vorruhestandsgeld bezogen haben, Privilegien.Bei ihnen soll die Anhebung "langsamer" vonstatten gehen.Das gilt vom Geburtsjahrgang 1938 an und hat zum Beispiel folgende Auswirkungen: Ein im Januar 1938 geborener langjährig Rentenversicherter wird im Januar 2001 63 Jahre alt und kann ab Februar 2001 Altersrentner werden ­ mit einem Abschlag von 0,3 Prozent (statt 3,9 Prozent).

WOLFGANG BÜSER

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