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Wirtschaft: Lebensversicherung: Teurer Ausstieg

Wer im Alter seinen Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen. Die meisten Anleger haben daher eine private Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen.

Wer im Alter seinen Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen. Die meisten Anleger haben daher eine private Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen. Doch rund die Hälfte der Verträge wird nicht bis zum Ende der Laufzeit durchgehalten. Bei den Vertragskündigungen überwiegen Motive wie Rückzahlung von Schulden, eine Scheidung oder Arbeitslosigkeit, wie das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der cash.life AG ermittelt hat. Die cash.life kauft Anlegern unter bestimmten Bedingungen die Policen ab und führt sie weiter.

"Wer aus seiner Lebens- oder Rentenversicherung aussteigen will, muss nicht unbedingt kündigen. Es gibt Alternativen", sagt Wilfried Buschen, Versicherungsberater aus Wegberg bei Mönchengladbach. Anleger können ihre Police beitragsfrei stellen, sie können sie verkaufen und gegen Ende der Laufzeit kann es sich sogar lohnen, die Beiträge über Kredit zu finanzieren, um den Vertrag nicht kündigen zu müssen. Denn eine Kündigung ist für den Anleger oft ein schlechtes Geschäft.

Bei einer Kündigung zahlt der Versicherer den so genannten Rückkaufswert aus. Das ist das bis dahin angesammelte Sparguthaben abzüglich einer Stornoquote von bis zu zehn Prozent. Hinzu kommt, dass auf den Rückkaufswert Steuern fällig werden, wenn der Vertrag vor Ablauf der Zwölfjahresfrist für die Steuerfreiheit der Erträge gekündigt wird. "Will ein Kunde aus der Police aussteigen, sollte die Situation genau analysiert werden", rät Experte Buschen, "die wichtigste Frage ist: Wie lange läuft der Vertrag schon, wie lang ist die Restlaufzeit?"

Innerhalb des ersten Jahres der Vertragslaufzeit hat ein Kunde seiner Einschätzung nach gute Chancen, dem Vertrag zu widersprechen und so sein Geld zurückzubekommen. Dieses Widerspruchsrecht stützt sich auf Paragraf 5a des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Darin steht, dass der Kunde dem Vertrag widersprechen kann, wenn er nicht entsprechend der Regeln des Paragrafen 10a des Versicherungsaufsichtsgesetzes korrekt informiert worden ist. Danach muss der Versicherer den Anleger schriftlich spätestens bei der Zusendung der Police unter anderem über die Rückkaufswerte und die Methoden zur Berechnung der Überschussbeteiligung unterrichten.

"Wenn diese Informationen nicht übergeben worden sind oder sie intransparent und damit schlecht nachvollziehbar sind, kann der Kunde widersprechen", sagt Versicherungsberater Buschen. "Versicherer vermeiden dabei Klagen, um es nicht zu Präzedenzfällen kommen zu lassen." Ist die Widerrufsfrist verstrichen, bleiben dem Anleger noch andere Ausstiegsmöglichkeiten.

"Zunächst ist zu prüfen, welche Rückkaufswerte eine Police hat", sagt Wolfgang Scholl von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Denn nicht jedes Versicherungskonto weist auch ein Guthaben aus. Zu Beginn der Vertragslaufzeit werden dem Anleger die Vermittler-Provisionen und die Abschlusskosten in Rechnung gestellt - das können insgesamt mehrere Tausend Mark sein. Daher ist zu Beginn der Policen-Laufzeit das Konto im Minus. Die Rückkaufswerte finden sich in der Anlage zur Police.

Sind die Abschlusskosten noch nicht getilgt, rät Experte Scholl, den Vertrag doch zu kündigen, wenn der Anleger die Beiträge nicht mehr aufbringen kann oder will. "Dann geht der Kunde zwar leer aus, muss aber nichts mehr zahlen und keine Provisionen mehr tilgen", sagt Scholl. Als Faustregel lässt sich sagen, dass nach rund einem Drittel der Laufzeit der Rückkaufswert ungefähr dem Wert der eingezahlten Prämien entspricht. "Wenn der Anleger das Geld nicht braucht, aber die Beitragszahlung nicht mehr leisten will, kann er die Police beitragsfrei stellen", sagt Buschen. Dabei zahlt der Kunde keine Prämie mehr, die Police bleibt aber bis zum Laufzeitende bestehen. Das angesparte Kapital verzinst sich weiter. Versicherer teilen Kunden auf Anfrage mit, was sie am Ende der Laufzeit noch aus der Police bekommen, wenn sie sie beitragsfrei stellen.

Will der Anleger das Geld aus der Police sofort haben, kann er alternativ zur Kündigung die Police auch verkaufen, wenn er etwa in eine höher rentierliche Anlage als die Lebens-Police investieren will. Die cash.life bietet an, Lebensversicherungen zu übernehmen. Bedingungen: Die Restlaufzeit ist nicht länger als 15 Jahre, der Rückkaufswert beträgt mindestens 30 000 Mark. "Zudem kaufen wir in der Regel nur Policen von Versicherern, die ein gutes Rating von uns bekommen haben", erklärt cash.life-Vorstandsschef Matthias Wahl.

Der Vorteil beim Policen-Verkauf für den Kunden: Der Anleger erhält den Rückkaufswert plus einer Beteiligung an den abgezinsten Überschussanteilen ohne Abzug von Stornokosten. Das Geld von cash.life muss zudem nicht versteuert werden. Daher könne ein Kunde bei einem Verkauf bis zu 15 Prozent mehr einstreichen als bei einer Kündigung, sagt Wahl. Wessen Vertrag nur noch wenige Jahre Laufzeit hat, sollte auf keinen Fall kündigen, warnt Versicherungsberater Buschen. "Versicherer weisen ihren Kunden am Ende der Laufzeit die höchsten Schlussgewinnanteile zu. Daher haben Policen in dieser Schlussphase eine Rendite von bis zu 20 Prozent", sagt Buschen. Daher könne es sich lohnen, sich bei einem Versicherer ein Policendarlehen einräumen zu lassen, um die Prämien weiter zahlen zu können.

ali

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