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Die Zinsen in der Lebensversicherung sinken, aber die Garantien bleiben.

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Lebensversicherungen: Der Garantiezins bleibt doch

Eigentlich wollte das Bundesfinanzministerium den Garantiezins zum Jahreswechsel abschaffen, doch nun bleibt er bis 2018. Mindestens.

Gnadenfrist für den Garantiezins: Das Bundesfinanzministerium will den sogenannten Höchstrechnungszins auf Lebens- und Rentenversicherungen doch bis mindestens 2018 beibehalten. „So wird weiterhin gewährleistet, dass die Versicherer in ihrer Bilanz eine vorsichtige Bewertung ihrer Verpflichtungen vornehmen“, begründete eine Sprecherin des Ministeriums die Kehrtwende am Donnerstag. Damit können die deutschen Lebensversicherer ihre klassischen Policen weiter nach dem althergebrachten Modell kalkulieren. 2018 soll geprüft werden, ob der Garantiezins im Zuge der neuen EU-Eigenkapitalregeln („Solvency II“) nicht doch überflüssig ist.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte eigentlich geplant, den Garantiezins zum 1. Januar kommenden Jahres zu streichen. Doch die Versicherer liefen dagegen Sturm: Für sie ist der Garantiezins ein Verkaufsargument, auch wenn sie neue Policen immer öfter ohne lebenslange Garantien verkaufen. Die Branche fühlte sich mit der kurzfristigen Änderung überfordert, zumal Anfang 2016 auch die Umstellung auf Solvency II ansteht. Die neue Regelung zwingt die Versicherer, für langfristige Versprechen an ihre Kunden deutlich mehr Kapital zurückzulegen. Versicherungsmathematiker und der grüne Finanzpolitiker Gerhard Schick hatten gewarnt, dass Lebensversicherer nach einer Abschaffung der Obergrenze Zinsen garantieren könnten, die nicht der Realität entsprechen. Der Branchenverband GDV begrüßte den Entscheidung. Nun hätten Versicherer, Aufsicht und Gesetzgeber Zeit, „Praxiserfahrungen mit dem neuen Aufsichtssystem auszuwerten, bevor über weitere wesentliche Regeländerungen nachgedacht wird.“

Den Höchstrechnungszins gibt es seit 1942. Darunter versteht man die maximale Verzinsung, die Lebensversicherer ihren Kunden über die gesamte Laufzeit des Vertrages versprechen dürfen. Er ist auch für die Rückstellungen in der Bilanz maßgeblich. Anfang 2015 war er auf den Tiefststand von 1,25 Prozent gesenkt worden. Im Laufe des nächsten Jahres will das Ministerium überprüfen, ob er im Januar 2017 weiter gesenkt werden muss. Den Versicherern fällt es angesichts der niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt immer schwerer, sichere Anlagen zu finden, die diesen Zins langfristig abwerfen. Reuters

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