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 Die Übung macht's. Azubis lernen viel, bekommen dafür aber nur ein kleiner Gehalt.

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Lehrlinge und das liebe Geld: Was Azubis über Finanzen wissen müssen

Auszubildende bekommen wenig Geld und müssen es sorgsam einsetzen. Wie der Start ins Berufsleben trotzdem auch finanziell gelingt.

Von Carla Neuhaus

Mit der Ausbildung kommt das erste Gehalt – und die Verantwortung. An diesem Donnerstag beginnen bundesweit Tausende von jungen Menschen ihre Lehre und müssen sich plötzlich mit ganz neuen Fragen beschäftigen. Welche Versicherungen brauche ich? Sollte ich schon jetzt fürs Alter vorsorgen? Und welche Zuschüsse kann ich bekommen?

Gerade weil das Gehalt der Azubis so gering ausfällt, müssen sie früh lernen, damit hauszuhalten. Verbraucherschützer raten daher bei der Finanzplanung nach einem klaren Schema vorzugehen. An erster Stelle steht die Begleichung der Schulden: „Wer schon welche hat, sollte alles daran setzen, sie zu tilgen, bevor er Geld anlegt oder in die Altersvorsorge steckt“, sagt Ralf Scherfling,  Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der zweitwichtigste Punkt auf der Prioritätenliste sind Versicherungen. Lehrlinge, die nicht über die Eltern abgesichert sind, brauchen eine eigene Privathaftpflicht. Auch zur Berufsunfähigkeitsversicherung rät Scherfling. Hat man diese Punkte abgehakt, kommt die Liquiditätsreserve: Junge Menschen sollten Geld für unvorhergesehene Dinge zur Seite legen – wie etwa den Fall, dass die Waschmaschine in der WG den Geist aufgibt. „Das Dreifache des Nettogehalts sollte dafür auf einem Tagesgeldkonto geparkt werden“, sagt Scherfling. Für einen Azubi heißt das: 1500 bis 2000 Euro.

Spricht der Chef es in der ersten Woche nicht von selber an, sollten Lehrlinge sich in der Firma nach vermögenswirksamen Leistungen erkundigen. Denn tun sie das nicht, verschenken sie Geld, das ihnen zusteht. Wer schon heute fürs Alter sparen will, für den kommen eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente oder sonst eine Riester-Rente infrage. Bleibt dann noch Geld übrig, das man sparen kann und will, können Lehrlinge über Aktienfonds oder Banksparpläne nachdenken. Aktienfonds empfehlen sich nur, wenn man den nötigen langen Atem hat – sonst kann es passieren, dass man mit Verlusten verkaufen muss.

Die Details:

Was die Banken fürs Girokonto verlangen

Viele Banken bieten beim Girokonto Sonderkonditionen für Azubis an.
Viele Banken bieten beim Girokonto Sonderkonditionen für Azubis an.

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Bei den meisten Banken bekommen junge Menschen, die noch in der Ausbildung sind, besonders günstige Konditionen fürs Girokonto. Doch auch für Auszubildende lohnt es sich bereits, die Angebote zu vergleichen. „Die Hausbank der Eltern ist nicht automatisch eine gute Wahl“, schreibt etwa die Stiftung Warentest. Azubis sollten darauf achten, dass nicht nur die Kontoführung für sie kostenlos ist sondern zum Beispiel auch die EC-Karte.

Zudem gibt es die Sonderkonditionen oft nur bis zu einem gewissen Alter. Dabei ist unterschiedlich, wann Schluss ist mit der Vergünstigung: Die Berliner Sparkasse zieht die Grenze etwa erst bei 30 Jahren, die Sparda Bank Berlin bereits bei 26 Jahren.

Wer schon heute weiß, dass er während seiner Ausbildung ins Ausland gehen wird, sollte zudem auf die Kosten für die Kreditkarte achten. Die Berliner Volksbank verlangt dafür ab 18 Jahren bereits 20 Euro jährlich. Bei der Berliner Sparkasse zahlen junge Kunden für die Visa Card erst ab 22 Jahren – dafür dann aber gleich 36 Euro jährlich. Günstiger kommen Azubis bei den Direktbanken weg. Bei der DKB oder Norisbank zum Beispiel sind für sie Kontoführung, EC-Karte und Kreditkarte kostenfrei.

Manche Geschäftsbanken bieten dafür den jungen Sparern noch Zinsen für das Geld auf dem Girokonto. So bekommt man bis zum 28. Lebensjahr bei der Berliner Volksbank zum Beispiel 1,25 Prozent auf die ersten 1000 Euro.

Welche Versicherungsverträge Lehrlinge brauchen

Auch Auszubildende sollten sich rechtzeitig absichern.
Auch Auszubildende sollten sich rechtzeitig absichern.

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Wer eine Ausbildung beginnt, wird versicherungspflichtig. Azubis brauchen also eine Krankenversicherung. Für deren Wahl haben sie nach Ausbildungsstart nur zwei Wochen Zeit. Geben sie keine Krankenversicherung an, kann der Arbeitgeber für sie eine aussuchen. Aufgrund ihres geringen Gehalts rutschen Azubis automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung – auch, wenn sie vorher über ihre Eltern privat versichert waren. In diesem Fall können sie sich die spätere Rückkehr in die private Versicherung zu alten Konditionen jedoch über eine sogenannte Anwartschaft sichern.

Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich fast immer für Azubis. Zum einen bekommt man in jungen Jahren meist noch einen günstigen Tarif. Zum anderen gilt: Wer während seiner Ausbildung berufsunfähig wird, ist nicht abgesichert – er hat nicht einmal Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente vom Staat. Wichtig bei der Wahl der Berufsunfähigkeitsversicherung: Im Kleingedruckten sollte nicht von einer „abstrakten Verweisung“ die Rede sein. Denn das heißt, der Versicherer darf Leistungen verweigern, wenn man theoretisch noch einen anderen Beruf ausüben könnte. Zudem empfiehlt sich für Auszubildende ein Vertrag mit Nachversicherungsgarantie, um ihn etwa bei Jobwechsel anpassen zu können.

Eine Haftpflicht brauchen Azubis oft nicht. Stecken sie noch in der ersten Ausbildung, sind sie über die Eltern versichert.

Wo es Geld dazu gibt

Vermögenswirksame Leistungen oder Arbeitnehmersparpauschale: Finanzielle Förderungen sollten Azubis mitnehmen.
Vermögenswirksame Leistungen oder Arbeitnehmersparpauschale: Finanzielle Förderungen sollten Azubis mitnehmen.

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Am leichtesten spart es sich, wenn der Chef noch etwas dazugibt. Zum Beispiel über vermögenswirksame Leistungen. Das sind zusätzliche Zahlungen vom Arbeitgeber, die direkt auf ein dafür eingerichtetes Sparkonto fließen. Auch Azubis können diese Leistungen bereits bekommen. Wie hoch die Zahlungen ausfallen, hängt von Branche und Unternehmen ab. Drin sind bis zu 40 Euro monatlich. Wie das Geld angelegt wird, steht den Azubis frei.

Je nach Sparform gibt es für sie noch eine weitere Zulage vom Staat: die Arbeitnehmersparzulage. Das ist etwa beim Bausparen oder beim Aktienfonds der Fall. Wer sich fürs Bausparen entscheidet und selbst noch etwas dazuzahlt, kann zusätzlich auch noch eine Wohnungsbauprämie beantragen. Wissen sollten Azubis aber: Mit dem Bausparvertrag legen sie sich für eine lange Zeit fest. Erst wenn man eine gewisse Summe angespart hat und der Vertrag zuteilungsreif ist, kann man sich das Geld auszahlen lassen. Und: Auch wer später arbeitslos wird, muss weiter einzahlen.

Wer dagegen einen Fondssparplan wählt, ist flexibler und kann trotzdem von der Arbeitnehmersparzulage profitieren. Doch auch beim Aktienfonds gilt: Wer die Zulage behalten will, muss das Geld mindestens sieben Jahre lang liegen lassen.

Für einen klassischen Banksparplan gibt es dagegen keinen Zuschuss vom Staat. Dafür fallen aber auch keine Gebühren kann und die Sparraten lassen sich anpassen oder aussetzen.

Wie man als Azubi fürs Alter spart

Auch wer in jungen Jahren nur wenig für später zurücklegen kann, profitiert davon im Alter.
Auch wer in jungen Jahren nur wenig für später zurücklegen kann, profitiert davon im Alter.

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Wer bereits als Azubi fürs Alter sparen will, sollte beim Chef nachfragen, ob es eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente gibt. Dabei legt die Firma für die Angestellten Geld fürs Alter zur Seite, das nicht vom Gehalt abgezogen wird, sondern obendrauf kommt. Verbraucherschützer raten Lehrlingen nur in diesem Fall zur Betriebsrente. Alternativ bieten Firmen oft eine Betriebsrente als Entgeltumwandlung an: Sie legen also einen Teil des Gehalts zurück, statt es auszuzahlen. Das ist für Lehrlinge jedoch wenig attraktiv, weil sie nicht sicher sein können, dass sie übernommen werden. Von der Betriebsrente profitieren sie nämlich erst nach fünf Jahren. Bekommen sie nach der Ausbildung keinen Anschlussvertrag, ist das Geld verloren. Gibt es keine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente, lohnt sich daher eher eine Riesterrente. Wie für alle Arbeitnehmer gilt auch für Azubis: Wer vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens in einem Riesterprodukt anlegt, bekommt vom Staat jährlich 154 Euro als Zulage obendrauf. Azubis bekommen im ersten Jahr zusätzlich noch einen Bonus von 200 Euro – zumindest wenn sie unter 25 Jahre alt sind. Zur Wahl stehen vier verschiedene Riesterverträge: ein Banksparplan, eine Versicherung, ein Fondssparplan oder Wohnriester. Von der Riesterversicherung raten Verbraucherschützer Azubis jedoch ab: Bei ihr fallen die Abschlusskosten besonders hoch ins Gewicht.

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