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Wirtschaft: Leica kämpft mit fünf Kleinaktionären

Anfechtungsklagen bedrohen die Existenz des Kameraherstellers

Düsseldorf – Beim Solmser Kamerahersteller Leica spielt sich ein Machtkampf zwischen dem Vorstand und fünf Kleinanlegern ab. Die Aktionäre, die zum Teil nur ein einziges Papier halten, haben Anfechtungsklagen gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse, durch die das finanzschwache Traditionsunternehmen eigentlich gerettet werden soll, beim Landgericht Limburg eingereicht.

Mit weit über 90 Prozent der Stimmen hatte die Hautversammlung am 31. Mai für einen Kapitalschnitt mit anschließender Kapitalerhöhung gestimmt. Vor allem die zwei Hauptaktionäre, der französische Luxuskonzern Hermès International SCA und die österreichische ACM Projektentwicklung, sollen demnach das Gros der benötigten 23 Millionen Euro aufbringen. Aber auch jeder andere Aktionär könne sich beteiligen, sagt ein Leica-Sprecher. Jedoch wollen Hermès und ACM erst zahlen, wenn die Klagen vom Tisch sind. Nun drängt die Zeit, denn die Kapitalmaßnahmen sind nur bis zum 31. August möglich. Leica-Chef Josef Spichtig sieht keine Alternative.

Aus dem Leica-Umfeld heißt es, bei den opponierenden Anlegern handele es sich teilweise um so genannte Berufsaktionäre. Solche Aktionäre fechten massenhaft Hauptversammlungsbeschlüsse an, oft um die Gesellschaften unter Druck zu setzen. Anschließend lassen sie sich die Klagen von den Hauptaktionären abkaufen – verschleiert, um nicht wegen Erpressung belangbar zu sein.

Unternehmen wie Leica, die in finanzieller Bedrängnis stecken, stehen Berufsaktionären fast machtlos gegenüber. Bis die Klagen durch die Instanzen gegangen sind, vergehen mehrere Jahre. Meist streben die Unternehmen deshalb einen Vergleich an, sagt Harald Petersen, Vorstandsmitglied der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). Oft ist dieser Vergleich mit einer Zahlung verbunden. Der Kamerahersteller ging jetzt hingegen einen unüblichen Weg: Leica gab die Kläger-Namen preis.

Peter Eck, einer der fünf opponierenden Anleger, behauptete gegenüber dem Handelsblatt, er klage im „Auftrag eines amerikanischen Hedge-Fonds“. Belege dafür oder den Namen seines angeblichen Auftraggebers liefert er nicht. Dessen Anteil an Leica liege knapp unter fünf Prozent – der Grenze, ab der Beteiligungen der Börsenaufsicht gemeldet werden müssen, sagt er.

Eck fordert, dass die Aktionäre die Bezugsrechte an den neuen Leica-Aktien frei handeln können. Schließlich seien die Aktien selbst erst einmal kaum verkäuflich, da sie bei Ausgabe noch keine Börsenzulassung besitzen. Diese Tatsache schrecke möglicherweise die Kleinanleger vom Kauf ab, und ihre neuen Anteile würden stattdessen von den Hauptaktionären übernommen. Das wiederum könne denen über die Squeeze-out- Grenze helfen, ab der Hauptaktionäre Kleinanleger zwangsweise aus der Gesellschaft ausschließen können.

Ebenfalls unter den fünf Klägern ist eine offenbar in dem Geschäft auch nicht unbekannte EO Investors GmbH. EO Investors könne ebenfalls zu den Berufsaktionären gezählt werden, sagt ein Kenner der Szene. Dem Bundesanzeiger zufolge war das Unternehmen zuletzt unter anderem an Anfechtungsklagen gegen Hoechst, Kennametal Hertel und Senator Entertainment beteiligt. EO Investors war weder über die Telefonauskunft noch über eine Website auffindbar.

Ab November, wenn das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) in Kraft tritt, soll allerdings Schluss sein mit erpresserischen Klagen. „Der Sumpf muss trockengelegt werden“, sagt Theodor Baums, maßgeblicher Entwickler des Gesetzes und Juraprofessor an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Denn in den vergangenen Jahren sei die Anzahl dieser Leute weiter gewachsen.

In der Regel erwirkten Berufsaktionäre einen Vergleich mit dem Hauptaktionär, der mitunter durchaus auch den anderen Kleinanlegern nützen kann. Profitabel werde das Geschäft für sie aber meist erst, wenn sie gegenüber dem Hauptaktionär getürkte Kosten, beispielsweise für Gutachten und Anwalt, abrechnen. Leica bestätigte, dass das Unternehmen sich in Vergleichsverhandlungen mit den fünf Aktionären befindet. Der Sprecher des Kameraherstellers sagte: Es komme nur eine Lösung in Betracht, von der alle Kleinaktionäre – nicht nur die klagenden – etwas haben.

Thomas Stölzel (HB)

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