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Wirtschaft: Leo Kirch tritt gegen Rolf Breuer an Zivilklage ab Dienstag vor Gericht

München (cbu/HB). Wirtschaftskrimi vor dem Richter: An diesem Dienstag beginnt vor dem Landgericht München das mit Spannung erwartete Verfahren Leo Kirch gegen den ehemaligen Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Rolf Breuer.

München (cbu/HB). Wirtschaftskrimi vor dem Richter: An diesem Dienstag beginnt vor dem Landgericht München das mit Spannung erwartete Verfahren Leo Kirch gegen den ehemaligen Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Rolf Breuer. Der vorläufige Streitwert, der sich aus der Anklageschrift berechnet, liegt bei 100 Millionen Euro.

Hintergrund der Klage sind die Äußerungen Breuers in einem Fernsehinterview Anfang Februar 2002 beim Weltwirtschaftsgipfel in New York. Der Banker hatte dabei die Kreditwürdigkeit der KirchGruppe ungewöhnlich offen in Zweifel gezogen. „Was man alles darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereits ist, auf unveränderter Basis weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen", sagte Breuer. Er war damals nicht nur Vorstandssprecher der Deutschen Bank, sondern ist bis heute Banken-Präsident, was den Aussagen zusätzliche Brisanz verleiht.

Leo Kirch macht nun geltend, die Breuer-Äußerungen hätten sein Medienimperium endgültig zum Einsturz gebracht. Anfang April musste Kirch-Media Insolvenzantrag stellen, wenige Wochen später folgten andere wichtigen Konzerngesellschaften. „Das war der Versuch, uns zu exekutieren", sagte im Februar ein Kirch-Vertrauter. Kirch hat nun beim Landgericht München eine so genannte „Feststellungsklage“ eingereicht. Damit will er erreichen, dass Breuer, heute Chef des Aufsichtsrats, und die Deutsche Bank sämtliche Schäden, die Kirch aus den Äußerungen entstanden sind, ersetzen müssen. In der mündlichen Verhandlung wird ab Dienstag der Fall diskutiert. Die Rechtslage ist schwierig. Strittig ist, ob Breuers Aussage als Tatsachenbehauptung oder als bloße Meinungsäußerung eingestuft wird. Zudem muss die Kausalität hergesellt werden, also dass das Statement tatsächlich zur Insolvenz führte. Mit einer Strafanzeige gegen Breuer war Kirch im Frühjahr gescheitert.

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