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Wirtschaft: Lexikon: Aufsichtsrat

Die Bildung eines Aufsichtsrats ist für alle Aktiengesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Das Gremium, das mindestens viermal im Jahr zusammentrifft, besteht aus mindestens drei Mitgliedern.

Die Bildung eines Aufsichtsrats ist für alle Aktiengesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Das Gremium, das mindestens viermal im Jahr zusammentrifft, besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Höchstgrenze variiert je nach der Höhe des Grundkapitals zwischen neun und 21 Mitgliedern. Die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat werden von der Hauptversammlung gewählt, die Wahl der Arbeitnehmervertreter erfolgt durch die Belegschaft. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu bestellen, zu beraten und dessen Arbeit zu überwachen. Er darf aber selbst nicht in die Leitung des Unternehmens eingreifen. Daher kann kein Mitglied des Vorstands gleichzeitig auch dem Aufsichtsrat angehören. In Deutschland kommt es aber häufig vor, dass Vorstände nach ihrer aktiven Zeit in der Geschäftsführung in den Aufsichtsrat wechseln.

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