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Wirtschaft: Lexikon: Beihilfen-Kontrolle

Die EU-Kommission hat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass staatliche Beihilfen nicht den Wettbewerb in der EU verzerren (vgl. nebenstehender Artikel).

Die EU-Kommission hat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass staatliche Beihilfen nicht den Wettbewerb in der EU verzerren (vgl. nebenstehender Artikel). Beihilfen für eine Region A sollen keine Arbeitsplätze in einer Region B gefährden. Darum müssen Finanzspritzen für Unternehmen oder Produktionszweige - von einer gewissen Höhe an - von der jeweiligen nationalen Regierung in Brüssel angemeldet und dort genehmigt werden. Dabei schaut Brüssel besonders darauf, ob die betroffenen Regionen tatsächlich gravierende Standortnachteile aufweisen. Ostdeutschland gilt in der EU als ein solches Gebiet mit Problemen. Deshalb dürfen dort Projekte von Großunternehmen bisher mit maximal 35 Prozent der Investitionssumme staatlich gefördert werden. Diese Prozentsätze werden von 2004 an gesenkt.

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