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Wirtschaft: Lexikon: Beihilfen

Im Bankenstreit zwischen Berlin und Brüssel spielen die Privatbanken eine entscheidende Rolle: Erst die Europäische Bankenvereinigung hat mit ihrer Beschwerde über Wettbewerbsvorteile öffentlich-rechtlicher Banken in Deutschland die EU-Wettbewerbskommission zum Handeln gezwungen. Die privaten Banken haben sich dabei auf den EU-Vertrag bezogen.

Im Bankenstreit zwischen Berlin und Brüssel spielen die Privatbanken eine entscheidende Rolle: Erst die Europäische Bankenvereinigung hat mit ihrer Beschwerde über Wettbewerbsvorteile öffentlich-rechtlicher Banken in Deutschland die EU-Wettbewerbskommission zum Handeln gezwungen. Die privaten Banken haben sich dabei auf den EU-Vertrag bezogen. Im EU-Vertrag werden unter anderem die Regeln aufgeführt, die den Wettbewerb, Steuerfragen und die Angleichung der Rechtsvorschriften in der EU betreffen. Unter Artikel 87 zu den Staatsbeihilfen heißt es: "... Staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, sind mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen." Brüssel betrachtet die deutschen Staatsgarantien für Sparkassen und Landesbanken entsprechend als unzulässige Beihilfen.

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