Wirtschaft : Lexikon: Bürgschaft

08.03.2002 00:00 UhrVon opp

Wer eine Bürgschaft übernimmt, verpflichtet sich, für die Erfüllung der Schulden eines anderen einzustehen. Der Bürge haftet also mit seinem Vermögen, dass der Gläubiger sein Geld wieder bekommt. Im Falle der Bankgesellschaft bürgt das Land Berlin für die Schulden des Unternehmens. Kann dieses seine Schulden nicht bedienen, muss es das Land tun. Solche Landesbürgschaften (siehe Artikel ) werden in der Regel von Firmen beantragt, die in akuten Finanzschwierigkeiten sind. Mit dem Land im Rücken steigt die Kreditwürdigkeit, dadurch kann sich das Unternehmen dringend benötigtes Kapital bei den Kreditinstituten beschaffen. Das Land bürgt in der Regel für Firmen, die als Arbeitgeber wichtig für die Region sind.

Anders als bei staatlichen Zuschüssen werden die öffentlichen Haushalte durch eine Bürgschaft eines Landes oder des Bundes - wenn überhaupt - erst dann belastet, wenn die Bürgschaft tatsächlich in Anspruch genommen wird.

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