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Wirtschaft: Lexikon: Defizitkriterium

Der europäische Stabilitätspakt wurde 1997 für die EU-Mitgliedsstaaten angeordnet und verpflichtet sie zu strikter Haushaltsdisziplin und Einhaltung der Konvergenzkriterien, die eine bestimmte Staatsverschuldung und Preisstabilität vorsehen. Das öffentliche Defizit darf normalerweise drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) nicht überschreiten.

Der europäische Stabilitätspakt wurde 1997 für die EU-Mitgliedsstaaten angeordnet und verpflichtet sie zu strikter Haushaltsdisziplin und Einhaltung der Konvergenzkriterien, die eine bestimmte Staatsverschuldung und Preisstabilität vorsehen. Das öffentliche Defizit darf normalerweise drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) nicht überschreiten. Der Rat der Finanz- und Wirtschaftsminister kann andernfalls Sanktionen gegen das Land aussprechen. Eine Ausnahme stellt der Artikel 104 des EG-Vertrages dar, der dem einzelnen Mitgliedsland eine Überschreitung des 3-Prozent-Kriteriums "ausnahmsweise und vorübergehend" erlaubt. Dies geschieht bei außergewöhnlichen Ereignissen, die sich der Kontrolle eines Mitgliedsstaates entziehen und die gesamtwirtschaftliche Finanzlage schwerwiegend beeinträchtigen - wie eine eventuelle weltwirtschaftliche Rezession.

mic

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