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Wirtschaft: Lexikon der wichtigsten Begriffe zum Thema Neuemissionen

Bookbuilding: Das Bookbuilding-Verfahren ist ein Verfahren zur Preisfindung bei einer Aktienemission. Dabei gibt der Emittent zunächst eine feste Preisspanne vor.

Bookbuilding: Das Bookbuilding-Verfahren ist ein Verfahren zur Preisfindung bei einer Aktienemission. Dabei gibt der Emittent zunächst eine feste Preisspanne vor. Um einen Anhaltspunkt dafür zu haben, wie realistisch diese Spanne ist, holen die Emissionsbanken in der so genannten Pre-Marketing-Phase zunächst unverbindliche Preisangebote von Großanlegern ein, auf deren Basis dann die Spanne festgelegt wird. In einer Art Bietungsverfahren können die Anleger danach Zeichnungsgebote für die neuen Aktien abgeben. Neben der gewünschten Stückzahl müssen sie dabei auch einen innerhalb der Spanne liegenden Preis nennen, bis zu dem sie bereit sind, die Aktien zu kaufen. Am Ende des Bookbuilding-Verfahrens ermittelt die Konsortialbank aus der Gesamtzahl aller Gebote den endgültigen Emissionspreis. Angewandt wurde das Bookbuilding-Verfahren zunächst nur im angelsächsischen Raum. Mit dem Börsengang der Deutschen Telekom 1996, die diese Methode erstmals in Deutschland im großem Stil angewandt hat, konnte sich das Bookbuilding-Verfahren auch hier zu Lande fest etablieren. Bis dahin wurden neue Aktien ausschließlich nach dem Festpreisverfahren angeboten, bei dem Emittent und Banken einen Verkaufspreis vor der Zeichnungsphase festlegen .

Due-Dilligence: Bevor die Emissionsbank den Neuling an die Börse bringt, ist sie verpflichtet, die Jahresabschlüsse des Emittenten zu prüfen und sich über die Ertrags- und Geschäftslage des Unternehmens zu informieren. Ein faules Ei will sich die Börse nicht ins Nest legen. Unabhängige Wirtschaftsprüfer checken deshalb den Börsenkandidaten vor dem Start auf Herz und Nieren. Diese Überprüfung heißt Due-Dilligence. Das Prüfergebnis ist Teil des Emissionsprospekts.

Emission, Going-public, IPO: Als Emission wird die Ausgabe und der Verkauf von Wertpapieren bezeichnet. Je nach Art des Wertpapiers unterscheidet man dabei in Aktien- und Anleiheemissionen. Während es für die Emission von Aktien keine besonderen gesetzlichen Vorschriften gibt, muss die Ausgabe von Schuldverschreibungen staatlich genehmigt werden, sofern es sich nicht um Schuldverschreibungen des Bundes oder der Länder handelt - zum Beispiel Bundesanleihen oder Kommunalobligationen. Bei Aktiengesellschaften, die an die Börse gehen und erstmals Anteile an das breite Anlegerpublikum verkaufen, sprechen Fachleute von einem "Going-public" oder ganz kurz von einem IPO, was für Initial Public Offering steht.

Greenshoe, Mehrzuteilungsoption: Bei vielen Börsengängen bieten die Emissionsbanken zunächst weniger Aktien zum Verkauf an, als das Unternehmen beziehungsweise die Alteigentümer eigentlich zur Verfügung stellen. Die Konsortialbanken behalten sich eine Plazierungsreserve vor und warten erst einmal ab, wie die Emission läuft. Ist die Nachfrage hoch, geben sie die restlichen Stücke nachträglich in den Verkauf. Diese so genannte Mehrzuteilungsoption heißt Greenshoe. Diese Bezeichnung geht zurück auf eine gleichnamige Schuhfirma, die bei ihrem Gang an die New Yorker Börse Mitte der 20er Jahren ihre neuen Aktien erstmals mit dieser Option ausstattete. Der Name wurde danach in der amerikanischen Fachwelt zum Synonym für Wertpapiere, die verkauft werden können, aber nicht müssen. Bei seriösen Börsengängen ist die Plazierungsreserve nicht höher als 10 Prozent des gesamten Emissionsvolumens. Auf das Bestehen eines Greenshoes und dessen Höhe weisen faire Emissionsbanken außerdem vor Beginn der Zeichnungsfrist ausdrücklich hin.

Handel per Erscheinen: Nicht alle Anleger wollen warten, bis die neuen Aktien offiziell im Handel sind. Spezielle Broker bieten die begehrten Stücke zum Kauf an, obwohl die Aktien noch gar nicht zur Verfügung stehen. Die Lieferung erfolgt dann erst nach Erscheinen. Das Geschäft ist risikoreich, weswegen der Anleger in diesem Fall nur mit absolut seriösen Anbietern zusammenarbeiten sollte.

Konsortium, Konsortialführung: Strebt ein Unternehmen an die Börse, suchen sich Eigentümer und Management zunächst eine Bank, die die Emission begleitet. Dazu wird der Börsenaspirant zunächst einen Beauty-Contest veranstalten, bei dem sich eine Reihe von Instituten vorstellen, und danach einen Partner auswählen. Die Emissionsbank hat die Aufgabe, die notwendigen Formalitäten an der Börse zu erledigen und den Verkauf der Aktien an die Anleger zu organisieren - je nach Volumen der Emission ist das eine Aufgabe, die ein Institut alleine nicht bewältigen kann. Bei größeren Börsengängen stellt die Emissionsbank deshalb ein aus mehreren Banken, Brokern und Investmenthäusern bestehendes Emissionskonsortium zusammen. Die Emissionsbank selbst übernimmt dabei in der Regel die Konsortialführung, bei der sämtliche Fäden zusammenlaufen.

Lockup-Frist: Bei vielen Unternehmen, die an den Neuen Markt gehen, behalten die Alteigentümer zunächst ihre Aktien. Steigt der Kurs nach dem Going-Public stark an, ist die Versuchung für sie groß, ihren Anteil über die Börse heimlich zu verkaufen und damit den Kurs zu drücken. Das Reglement des Neuen Markt sieht deshalb vor, dass die Alteigentümer ihre Aktien innerhalb einer festgelegten Zeit nicht veräußern dürfen. Diese Lockup-Frist beträgt zurzeit sechs Monate. Eine Verlängerung ist aber geplant.

Platzierung: Die Platzierung ist der wichtigste Teil des Emissionsvorgangs. Erst wenn die Konsortialinstitute sämtliche angebotenen Aktien oder Anleihen verkauft haben, spricht man davon, dass die Emission plaziert ist. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es verschiedene Verfahren. Die meisten Emissionen werden den Anlegern öffentlich zur Zeichnung angeboten. Interessenten können sich dabei innerhalb einer bestimmten Frist zum Kauf bestimmter Anleihebeträge oder einer Aktienstückzahl bereit erklären - im Fachjargon "zeichnen" genannt. Vom "freihändigen Verkauf" spricht man, wenn die Zeichnung nicht an bestimmte Zeichnungsfristen gebunden ist. Die Emissionsbanken können die Papiere dann je nach Marktlage zu unterschiedlichen Preisen verkaufen. Dieses Verfahren wird fast ausnahmslos bei Anleiheemissionen verwendet - zum Beispiel bei Daueremissionen des Bundes wie Bundesobligationen oder Bundesschatzbriefe.

Verkaufsprospekt. Der Verkaufsprospekt - manchmal auch Emissionsprospekt genannt - bildet so etwas die Vertragsgrundlage zwischen Emittent und Erstzeichnern. Er enthält alle wichtigen Informationen, die für die potentiellen Interessenten wichtig sind: Geschäftstätigkeit und -aussichten, mögliche Risiken und einen Überblick über die aktuellen Ertrags- und Geschäftslage einschließlich Ausblick auf die nächsten Monate. Dazu kommen technische Details wie Wertpapierkennnummer, Zeichnungsfrist, Aktiengattung (Stamm- oder Vorzugsaktien) und der Börsenplatz nebst Handelssegment - zum Beispiel Neuer Markt, Amtlicher Handel oder Geregelter Markt. Für die Richtigkeit der Angaben im Emissionsprospekt haften sowohl das Unternehmen als auch die Emissionsbank.

Zuteilung: Untrennbar mit jeder Neuemission ist ein Verteilungsprocedere verknüpft, das offiziell als Zuteilung bezeichnet wird. Nach der Festlegung des Emissionspreises müssen die zur Verfügung stehenden Aktien auf die Zeichnungsaufträge verteilt werden. Problematisch wird das, wenn die georderte Menge höher ist als die zur Verfügung stehende Aktienmenge. In diesem Fall sprechen Fachleute von einer Überzeichnung. Die Emissionsbanken müssen sich dann Gedanken über die Verteilung der raren Stücke machen. Einen bestimmten Teil haben sich viele Emittenten vorab für Mitarbeiter und Geschäftsfreunde reserviert - den so genannten Family- & Friends-Anteil. Darüber hinaus legen sie oft auch fest, welche Quote an institutionelle Großanleger gehen sollen. Den verbleibenden Rest teilen die Emissionsbanken auf. Dabei kann jedes Institut nach eigenen Regeln verfahren. Bei einer Überzeichnung verlosen die meisten Banken in der Regel kleinere Aktienpakete auf die vorliegenden Orders.

Peter Hein

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