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Wirtschaft: Lexikon: EEG

Die rot-grüne Bundesregierung will die erneuerbaren Energien fördern. Hierzu gehören alle Energiequellen, die unendlich lange zur Verfügung stehen: Sonnenlicht, Erdwärme, Wasser- und Windkraft sowie Biomasse.

Die rot-grüne Bundesregierung will die erneuerbaren Energien fördern. Hierzu gehören alle Energiequellen, die unendlich lange zur Verfügung stehen: Sonnenlicht, Erdwärme, Wasser- und Windkraft sowie Biomasse. Eine der Fördermaßnahmen ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das am 1. April 2000 in Kraft trat. Es verpflichtet die Energieversorgungsunternehmen (EVU), Strom aus erneuerbaren Energienträgern abzunehmen und höher als vorher zu vergüten. Eine Kilowattstunde Solarstrom kostet sie zum Beispiel 99 Pfennig. Die Zeche zahlen die Stromkunden: Für eine Kilowattstunden müssen sie 0,1 bis 0,2 Pfennig mehr berappen. Durch das EEG soll sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2010 "mindestens verdoppeln".

dde

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