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Wirtschaft: Lexikon: Einstandspreis

Der Einstandspreis (siehe Bericht Seite 15) ist der Preis zu dem ein Händler seine Ware vom Lieferanten bezieht. In der Regel liegt der Einstandspreis unter dem Verkaufspreis, den der Händler seinerseits von seinen Kunden verlangt.

Der Einstandspreis (siehe Bericht Seite 15) ist der Preis zu dem ein Händler seine Ware vom Lieferanten bezieht. In der Regel liegt der Einstandspreis unter dem Verkaufspreis, den der Händler seinerseits von seinen Kunden verlangt. Die Differenz zwischen Einstandspreis und Verkaufspreis beeinflusst wesentlich die Gewinnmarge des Händlers. Der Einstandspreis ist im Einzelfall nicht einfach zu bestimmen, denn er kann vom Rechnungspreis abweichen, wenn zum Beispiel zwischen Lieferant und Abnehmer längerfristige Lieferbeziehungen bestehen und der Lieferant dem Abnehmer Rabatte oder andere Vergünstigungen gewährt. Das Bundeskartellamt sieht folgende Berechnung vor: Vom Listenpreis des Lieferanten werden alle preiswirksamen Konditionen abgezogen, die Lieferant und Abnehmer vereinbahrt haben. Dazu gehören etwa auch Jahresboni, Verkaufsförderungsentgelte oder Umsatzvergütungen.

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