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Wirtschaft: Lexikon: Flächentarifvertrag

Wenn ein Tarifvertrag "in der Fläche" (also für alle Betriebe eines Tarifbezirks) gilt, nennt man ihn Flächentarifvertrag. Das Gegenstück dazu ist der Werk- oder Haustarifvertrag.

Wenn ein Tarifvertrag "in der Fläche" (also für alle Betriebe eines Tarifbezirks) gilt, nennt man ihn Flächentarifvertrag. Das Gegenstück dazu ist der Werk- oder Haustarifvertrag. Er wird von einer Gewerkschaft, zum Beispiel der IG Metall, mit einem einzelnen Unternehmen ausgehandelt. Manche Arbeitgeber kritisieren, Flächentarifverträge trügen durch ihre mangelnde Flexibilität und die Festschreibung hoher Löhne eine Mitschuld an der Arbeitslosigkeit. Die Antwort der Gewerkschaften: Fächentarifverträge seien unerlässlich, damit der Konkurrenzkampf der Unternehmen nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmer ausgetragen werde. In den letzten Jahren sind die Flächentarife in Deutschland tendenziell auf dem Rückzug.

dde

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