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Wirtschaft: Lexikon: Geldwäsche

Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen von Kapital in den Wirtschaftskreislauf, das illegal erworben wurde. Gewaschen wird Geld, um dessen Herkunft zu verschleiern - es stammt meist aus Delikten wie Drogenhandel, Prostitution, Erpressung oder Steuerhinterziehung.

Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen von Kapital in den Wirtschaftskreislauf, das illegal erworben wurde. Gewaschen wird Geld, um dessen Herkunft zu verschleiern - es stammt meist aus Delikten wie Drogenhandel, Prostitution, Erpressung oder Steuerhinterziehung. Das funktioniert, indem der Täter Restaurants, Hotels oder etwa Handwerksbetriebe gründet, scheinbar legale Unternehmen also, die dann einen weitaus höheren Gewinn ausweisen, als sie durch das operative Geschäft erzielen. Auch der Kunsthandel steht im Verdacht, von illegal erwirtschaftetem Geld gespeist zu werden. Nach Paragraf 261 des Strafgesetzbuches ist Geldwäsche strafbar. Um sie zu unterbinden, muss die Herkunft einer Summe nachweisen, wer mehr als 30 000 Mark in bar bei einer Bank einzahlt.

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