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Wirtschaft: Lexikon: Gläubigerschutz

Der Gläubigerschutz betrifft alle Rechtsvorschriften und Maßnahmen zum Schutz des Gläubigers eines vertraglich fixierten Schuldverhältnisses. Der Gläubiger (auch Kreditor) hat demnach Anspruch auf die vereinbarte Leistung des Schuldners (auch Debitor).

Der Gläubigerschutz betrifft alle Rechtsvorschriften und Maßnahmen zum Schutz des Gläubigers eines vertraglich fixierten Schuldverhältnisses. Der Gläubiger (auch Kreditor) hat demnach Anspruch auf die vereinbarte Leistung des Schuldners (auch Debitor). Gläubiger können Eigenkapitalgeber, Fremdkapitalgeber wie Banken oder öffentlich-rechtliche Anleger, externe Lieferanten, Subunternehmer oder Dienstleistende sowie Arbeitnehmer sein. Je nach Art des Gläubigers bestehen unterschiedliche Möglichkeiten des Gläubigerschutzes. Die wichtigste ist die Generalnorm im Bundesgesetzbuch (BGB), die den Schuldner verpflichtet die vertragliche Leistung nach "Treu und Glauben" zu erbringen. Im Handelsgesetzbuch (HGB) findet sich näheres zur persönlichen Haftung des Schuldners, Haftungssummen und Gesellschafterhaftung bei Aktienunternehmen.

mic

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