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Wirtschaft: Lexikon: Goodwill

Mit "Goodwill" wird der Betrag bezeichnet, den ein Käufer bei der Übernahme eines Unternehmens über den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände hinaus, nach Abzug der Schulden, zu zahlen bereit ist. Wegen einem berühmten Firmennamen oder den guten Kundenbeziehungen zahlt der Käufer teilweise mehr als den reinen Vermögenswert.

Mit "Goodwill" wird der Betrag bezeichnet, den ein Käufer bei der Übernahme eines Unternehmens über den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände hinaus, nach Abzug der Schulden, zu zahlen bereit ist. Wegen einem berühmten Firmennamen oder den guten Kundenbeziehungen zahlt der Käufer teilweise mehr als den reinen Vermögenswert. Ein Goodwill (oder Firmenwert) darf in der Bilanz auf der Aktivseite als immaterielles Vermögen verbucht werden. In den USA musste in der Vergangenheit dieser Wert, ähnlich wie in Deutschland heute noch, über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden. Zum Jahreswechsel ist diese Vorschrift dort entfallen. Stattdessen wird nun jährlich geprüft, ob eine Sonderabschreibung auf den Goodwill notwendig ist. Die Sonderabschreibung schmälert den Gewinn oder führt, wie jetzt bei AOL, gar zu Verlusten.

phs

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