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Wirtschaft: Lexikon: Inkasso

Unter Inkasso versteht man das Eintreiben fälliger finanzieller Forderungen. Inkassogeschäfte werden meist durch Banken abgewickelt.

Unter Inkasso versteht man das Eintreiben fälliger finanzieller Forderungen. Inkassogeschäfte werden meist durch Banken abgewickelt. Wenn beispielsweise ein Kunde bei seiner Bank einen Scheck einreicht, beauftragt er sie, die ihm laut Scheck zustehende Summe auszuzahlen. Weitere mögliche Forderungen sind Wechsel, Lastschriften, Coupons und ausgeloste Wertpapiere. Eine besondere Art des Inkasso betreiben die Inkassounternehmen. Sie werden in der Regel von Unternehmen beauftragt, ausstehende finanzielle Forderungen gegenüber anderen Betrieben oder Privatleuten geltend zu machen. Gegen eine Provision treiben sie also im Namen ihres Auftraggebers Schulden ein. Der Unterschied zum Gerichtsvollzieher besteht darin, dass dieser erst nach einem gerichtlichen Vollstreckungsurteil tätig wird, Inkassounternehmen dagegen bereits davor ( siehe Artikel ).

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