zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Lexikon: Insider

Insider sind im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) definiert. Danach sind Insider Personen, die als Mitglieder der Geschäftsführung oder der Aufsichtsorgane oder als persönlich haftende Gesellschafter Kenntnis von Informationen erhalten, die bei ihrer Veröffentlichung den Kurs einer Aktie erheblich beeinflussen können.

Insider sind im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) definiert. Danach sind Insider Personen, die als Mitglieder der Geschäftsführung oder der Aufsichtsorgane oder als persönlich haftende Gesellschafter Kenntnis von Informationen erhalten, die bei ihrer Veröffentlichung den Kurs einer Aktie erheblich beeinflussen können. Unterschieden wird zwischen den oben beschriebenen Primärinsidern und den Sekundärinsidern. Zu letzteren gehören Personen, die Informationen aufgrund ihres Berufs erhalten. Zu dieser Gruppe gehören in bestimmten Fällen auch Journalisten. Nutzt jemand Insiderinformationen aus, und kauft oder verkauft daraufhin Aktien, tätigt er ein Insidergeschäft, das strafbar ist. Verhängt werden können Geldstrafen oder Gefängsnisstrafen bis zu fünf Jahren. In der Praxis ließen sich Insidergeschäfte in der Vergangenheit jedoch so gut wie nie nachweisen.

dr

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false