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Wirtschaft: Lexikon: Ladenschluss-Gesetz

Wie lange die Geschäfte in Deutschland Waren verkaufen dürfen, schreibt das Ladenschlussgesetz vor, das der Bundestag im Jahre 1956 verabschiedet hat. Zuletzt 1996 änderte die damalige Kohl-Regierung die maximale Öffnungszeit: An Werktagen dürfen Geschäfte von sechs bis 20 Uhr öffnen, an Samstagen von sechs bis 16 Uhr.

Wie lange die Geschäfte in Deutschland Waren verkaufen dürfen, schreibt das Ladenschlussgesetz vor, das der Bundestag im Jahre 1956 verabschiedet hat. Zuletzt 1996 änderte die damalige Kohl-Regierung die maximale Öffnungszeit: An Werktagen dürfen Geschäfte von sechs bis 20 Uhr öffnen, an Samstagen von sechs bis 16 Uhr. Jedoch gibt es zahlreiche Ausnahmen. Bäcker dürfen bereits ab 5.30 Uhr Brötchen anbieten, und an den vier Advents-Samstagen ist der Einkauf bis 18 Uhr zulässig. Die wenigsten Beschränkungen gelten für Tankstellen und Läden an Bahnhöfen, Flughäfen oder touristischen Orten. Sie dürfen rund um die Uhr Reisebedarf verkaufen. Darauf berufen sich immer mehr Geschäfte, die am Sonntag ihre Türen öffnen wollen, vor allem in Ostdeutschland. Außerdem dürfen Kommunen Sondergenehmigungen für den Sonntag erteilen, allerdings nur vier Mal im Jahr.

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