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Wirtschaft: Lexikon: Pensionssicherung

Alle Unternehmen, die ihren Mitarbeitern über die gesetzliche Rente hinaus eine betriebliche Altersversorgung zusagen, müssen sich beim Pensionssicherungsverein ( siehe Bericht ) versichern. Für diesen Versicherungsschutz zahlt der Arbeitgeber entsprechende Beiträge.

Alle Unternehmen, die ihren Mitarbeitern über die gesetzliche Rente hinaus eine betriebliche Altersversorgung zusagen, müssen sich beim Pensionssicherungsverein ( siehe Bericht ) versichern. Für diesen Versicherungsschutz zahlt der Arbeitgeber entsprechende Beiträge. Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit wurde zum Zwecke der Insolvenzsicherung gemäß dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge gegründet. Muss das versicherte Unternehmen Insolvenz anmelden und kann seine Zusagen nicht mehr einhalten, so springt der Pensionssicherungsverein ein und zahlt den Mitarbeitern die zugesicherten Versorgungsleistungen. Auch die noch aktiven Mitarbeiter profitieren von der Absicherung über den Pensionssicherungsverein. Er stellt nämlich auch alle im bisherigen Berufsleben erworbenen Anwartschaften der Arbeitnehmer sicher.

phs

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