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Wirtschaft: Lexikon: Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung (siehe Artikel) gibt es seit dem 1. Januar 1995.

Die Pflegeversicherung (siehe Artikel) gibt es seit dem 1. Januar 1995. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, gehört automatisch der sozialen Pflegeversicherung an. Wer in einer privaten Krankenkasse ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Erwerbstätige zahlen 1,7 Prozent ihres Bruttogehalts, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte tragen. Durch die Beitragszahlungen erwerben die Versicherten einen Rechtanspruch auf Hilfe, falls sie pflegebedürftig werden. Pflegebedürftig ist, wer wegen Krankheit den Alltag auf Dauer nicht mehr alleine meistern kann. Dabei wird in drei Pflegestufen unterschieden. Der Versicherte hat die Wahl zwischen Sach- und Geldleistungen. Das zur Verfügung gestellte Pflegegeld für Sachleistungen beträgt je nach Stufe 750, 1800 oder 2800 Mark monatlich. In Härtefällen bis zu 3750 Mark.

hw

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