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Wirtschaft: Lexikon: Sanktionsverfahren

Damit der Euro stabil bleibt, soll der Stabilitätspakt (siehe Artikel ) solide Haushaltspolitik in den Ländern der europäischen Währungsunion gewährleisten. Dazu sind Sanktionen vorgesehen, wenn das öffentliche Defizit in den Euro-Ländern drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) überschreitet.

Damit der Euro stabil bleibt, soll der Stabilitätspakt (siehe Artikel ) solide Haushaltspolitik in den Ländern der europäischen Währungsunion gewährleisten. Dazu sind Sanktionen vorgesehen, wenn das öffentliche Defizit in den Euro-Ländern drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) überschreitet. Doch es gibt auch Ausnahmen - und zwar "bei unbeeinflussbaren Ereignissen oder im Falle einer schweren Rezession, wenn das BIP im Jahresvergleich mindestens um zwei Prozent gesunken ist". Im Regelfall aber muss bei Überschreiten der Drei-Prozent-Marke eine zinslose Einlage bei der EZB hinterlegt werden. Die Höhe dieser Einlage liegt je nach Umfang des Defizits zwischen 0,2 Prozent und 0,5 Prozent des BIP. Wird die Drei-Prozent-Marke länger als zwei Jahre verfehlt, wird die Einlage in eine Geldbuße umgewandelt, die in die EU-Kasse fließt.

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