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Wirtschaft: Lexikon: Squeeze-Out

Wer das Geld gibt, will auch das Sagen haben. Um sich lästige Minderheitsaktionäre vom Hals zu schaffen, versucht der Mehrheitseigner seinen Anteil am betreffenden Unternehmen auf 100 Prozent zu steigern.

Wer das Geld gibt, will auch das Sagen haben. Um sich lästige Minderheitsaktionäre vom Hals zu schaffen, versucht der Mehrheitseigner seinen Anteil am betreffenden Unternehmen auf 100 Prozent zu steigern. Diese Tatbestand wird als Squeeze-Out-Regelung ( siehe Artikel ) verstanden, von Betroffenen oft auch als "ungerechtfertigte Enteignung" von Kleinaktionären bezeichnet. Für den Ausschluss der übrigen Anteilseigner stehen dem Großaktionär verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: er kann den Restminderheiten ein Abfindungsangebot vorlegen, das diese kaum ablehnen, weil sie auch durch gezielte Aktionen (wie Auflösung und Übertragung der Firmenwerte) aus der Gesellschaft gedrängt werden könnten. Im Falle der Abfindungslösung haben die Kleinaktionäre dann wenigsten noch die Chance, durch gerichtliche Klage den Preis prüfen zu lassen.

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