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Wirtschaft: Lexikon: Stabilitätspakt

Der 1997 im Zusammenhang mit der Entscheidung für den Euro abgeschlossene Stabilitätspakt verplichtet die Euro-Länder in "normalen" Konjunkturlagen einen ausgeglichenen Staatshaushalt oder sogar einen Haushaltsüberschuss zu erwirtschaften. So soll eine übermäßige Schuldenmacherei vermieden und die Grundlage für einen stabilen Euro geschaffen werden.

Der 1997 im Zusammenhang mit der Entscheidung für den Euro abgeschlossene Stabilitätspakt verplichtet die Euro-Länder in "normalen" Konjunkturlagen einen ausgeglichenen Staatshaushalt oder sogar einen Haushaltsüberschuss zu erwirtschaften. So soll eine übermäßige Schuldenmacherei vermieden und die Grundlage für einen stabilen Euro geschaffen werden. Konkret sieht der Pakt vor, dass ein Land das öffentliche Defizit von drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) nicht überschreiten darf. Sollte ein Euro-Mitgliedsstaat es dennoch tun, muss es mit beträchtlichen Sanktionen rechnen. Doch keine Regel ohne Ausnahme: In außergewöhnlichen Situationen wie Naturkatastrophen oder schwerer Rezession darf die Grenze von drei Prozent auch mal überschritten werden. Deutschland hatte für 2001 eine Neuverschuldung von 1,5 Prozent des BIP angegeben.

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