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Wirtschaft: Lexikon: Stabilitätspakt

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt, besiegelt auf dem EU-Gipfel von Amsterdam 1997, sieht im Kern vor, dass das öffentliche Defizit drei Prozent des Bruttoinlandproduktes nicht überschreiten darf. Ausnahmen sind zugelassen bei unbeeinflussbaren Ereignissen oder einer schweren Rezession, wenn das Bruttoinlandsprodukt im Jahresvergleich um mindestens zwei Prozent gesunken ist.

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt, besiegelt auf dem EU-Gipfel von Amsterdam 1997, sieht im Kern vor, dass das öffentliche Defizit drei Prozent des Bruttoinlandproduktes nicht überschreiten darf. Ausnahmen sind zugelassen bei unbeeinflussbaren Ereignissen oder einer schweren Rezession, wenn das Bruttoinlandsprodukt im Jahresvergleich um mindestens zwei Prozent gesunken ist. Im Regelfall aber muss bei Überschreiten der Drei-Prozent-Obergrenze eine zinslose Einlage bei der Europäischen Zentralbank hinterlegt werden. Außerdem müssen die Mitglieder der Währungsunion regelmäßig Stabilitätsprogramme vorlegen. Das soll sicher stellen, dass eine Abkehr von der Konsolidierungspolitik frühzeitig erkannt wird.

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