zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Lexikon: Überschussbeteiligung

In der Lebensversicherung werden über Jahrzehnte lang Leistungen garantiert und das zu einem konstanten Beitragssatz. Die Entwicklung ist jedoch auf lange Sicht nicht immer genau vorherzusagen.

In der Lebensversicherung werden über Jahrzehnte lang Leistungen garantiert und das zu einem konstanten Beitragssatz. Die Entwicklung ist jedoch auf lange Sicht nicht immer genau vorherzusagen. Damit die Versicherungen durch eine negative Entwicklung keine Verluste machen, dürfen sie im Verhältnis zur garantierten Versicherungssumme ein bisschen zu hohe Beiträge kassieren. So und durch das Anlegen der Beitragsgelder erzielt eine Versicherung einen Überschuss. Wenn es jedoch nicht zu einer negativen Entwicklung kommt, wird der zuvielgezahlte Beitrag zurückerstattet. Das heißt, der Versicherte bekommt eine Beteiligung am erwirtschafteten Überschuss. Diese Überschussbeteiligung nennt man auch Versicherungsdividende. Das Gesetz verpflichtet die Versicherungen, mindestens 90 Prozent des erzielten Überschusses an die Versicherten zurückzuzahlen.

hw

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false