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Wirtschaft: Lexikon: Wertpapieraufsicht

Für die Kontrolle der börslichen und außerbörslichen Wertpapiergeschäfte ist in Deutschland das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) mit Sitz in Frankfurt (Main) zuständig. Die seit 1995 tätige Behörde soll laut Wertpapierhandelsgesetz gewährleisten, dass die Anleger geschützt werden und die Märkte transparent und einwandfrei funktionieren.

Für die Kontrolle der börslichen und außerbörslichen Wertpapiergeschäfte ist in Deutschland das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) mit Sitz in Frankfurt (Main) zuständig. Die seit 1995 tätige Behörde soll laut Wertpapierhandelsgesetz gewährleisten, dass die Anleger geschützt werden und die Märkte transparent und einwandfrei funktionieren. Dazu darf das BAWe Insidergeschäfte verfolgen und die Pflichtveröffentlichungen (Ad-hoc-Mitteilungen) börsennotierter Unternehmen überwachen. In Zusammenarbeit mit der Börsen- und Handelsaufsicht der Länder kann das BAWe auch auffällige Kursbewegungen - etwa den drastischen Kurssturz der T-Aktie (siehe Telekom-Bericht) - überprüfen und Daten auswerten. Kritiker halten die deutsche Wertpapieraufsicht für zu lasch. Als Vorbild dient ihnen die deutlich schärfere US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission).

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