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Wirtschaft: Lieber zu früh als zu spät

Anleger und Analysten müssen sich stärker auf Veröffentlichung von Unternehmenszahlen aus heiterem Himmel einstellen. Die Allianz ist nur das jüngste Beispiel.

Anleger und Analysten müssen sich stärker auf Veröffentlichung von Unternehmenszahlen aus heiterem Himmel einstellen. Die Allianz ist nur das jüngste Beispiel. Das „Anlegerschutzverbesserungsgesetz", mit dem im Oktober 2004 die Regeln für Pflichtveröffentlichungen (Adhoc-Publizität) verschärft wurden,schreibt vor, dass „Insiderinformationen“ mit kursrelevanter Bedeutung sofort veröffentlicht werden müssen. Früher galt dies lediglich für „Insidertatsachen“. „In der Praxis heißt das: Hat etwa das Rechnungswesen die Quartalszahlen fertig, muss im Grunde veröffentlicht werden", sagt Hildegard Ziemons, Rechtsanwältin bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle. Früher habe man mit der Veröffentlichung warten können, bis durch die Zustimmung beispielsweise des Vorstandes eine „Tatsache“ geschaffen worden sei. „Die Unternehmen gehen nun lieber etwas zu früh als zu spät an die Öffentlichkeit“, sagt Ziemons. HB

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