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Zumwinkel

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Liechtenstein-Affäre: Verjährungsfrist - Steuersünder Zumwinkel profitiert

Weil ein Durchsuchungsbeschluss genau einen Tag zu spät kam, muss sich Ex-Postchef Klaus Zumwinkel vor Gericht nicht für Steuerhinterziehung vor dem Jahr 2002 verantworten - und kann deshalb auf ein milderes Strafmaß hoffen.

Ex-Postchef Klaus Zumwinkel profitiert bei der Steueranklage des Bochumer Landgerichts von einem späten Durchsuchungsbeschluss. Der Beschluss kam einen Tag zu spät, so dass einer von sechs Anklagepunkten wegen Verjährung fallen gelassen wurde. Zumwinkel werde nur noch wegen Steuerbetrugs in den Jahren 2002 bis 2006 angeklagt, sagte am Dienstag ein Gerichtssprecher. Weitere Fälle von 1986 bis 2001 würden nicht verfolgt. Die hinterzogene Summe, wegen der er angeklagt wird, fällt damit um rund 200.000 Euro auf knapp eine Million Euro - und damit unter den Richtwert, ab dem nach einem Bundesgerichtshof-Urteil vom Dienstag in der Regel Gefängnisstrafen ohne Bewährung fällig werden.

Nach bisherigen Erfahrungen werde sich der Wegfall des einen Anklagepunktes auf das Gesamturteil aber kaum auswirken, sagte der Sprecher der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen, Bernd Bienioßek. Der Prozess gegen Zumwinkel beginnt am 22. Januar. Das Urteil soll voraussichtlich am 26. Januar gesprochen werden.

In einem Grundsatzurteil hatte der Bundesgerichtshof die Strafen für Steuerhinterzieher deutlich verschärft. Werden Steuern in Millionenhöhe hinterzogen, sind danach im Normalfall Strafen von mehr als zwei Jahren fällig - ab dieser Grenze scheidet eine Aussetzung zur Bewährung aus. Bereits bei Beträgen von mehr als 100.000 Euro müssen laut BGH in der Regel Freiheitsstrafen verhängt werden. Dann sind aber - je nach Einzelfall - noch Bewährungsstrafen möglich.

Duchsuchungsbeschluss einen Tag zu spät erlassen

Der Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses unterbricht die Verjährung - bei Steuerverfahren fünf Jahre. Der Beschluss wurde am 31. Januar 2008 unterschrieben, die Verjährungsfrist lief am 30. Januar ab. Der fragliche Steuerbescheid war Ende Januar 2003 verschickt worden. Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft gingen bislang davon aus, dass zu diesem Datum eine dreitägige Zustellungsfrist addiert wird, so dass die Verjährung erst Anfang Februar eingesetzt hätte. Das sei eine übliche Annahme, sagte Bienioßek. Das Gericht habe diese Praxis aber nicht anerkannt und erklärt, prinzipiell könne ein Bescheid auch schon einen Tag später zugestellt sein. Da der Durchsuchungsantrag aber zwei Wochen vor dem Verjährungsdatum gestellt worden sei, sei prinzipiell genügend Zeit gewesen, den Beschluss zu treffen, hieß es.

Zumwinkel soll 1986 in Liechtenstein eine Stiftung zu eigenen Gunsten gegründet haben. Die Verwaltung wurde durch die Liechtensteiner Bank LGT übernommen. Das Stiftungsvermögen des Kölners soll Ende 2006 über 11,8 Millionen Euro betragen haben. 

Gestohlene Bankdaten brachten Ermittler auf die Spur

Der 64-Jährige und Hunderte anderer Bundesbürger waren über gestohlene Bankdaten aus Liechtenstein ins Visier der Ermittler geraten. Mitte Februar wurde Zumwinkels Haus in Köln durchsucht. Tage später trat Zumwinkel als Postchef zurück.

In einem ersten Verfahren in der Liechtenstein-Affäre war im Juli ein hessischer Immobilienkaufmann in Bochum zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und zu einer hohen Geldauflage verurteilt worden. Er war wegen ähnlicher Vorwürfe angeklagt. (jam/dpa)

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