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Wirtschaft: Löcher im Bankgeheimnis Die Folgen des Steuerabkommens mit der Schweiz

Die Schätzungen variieren zwischen 100 Milliarden und 300 Milliarden Euro. So viel Geld sollen deutsche Steuerzahler bei Schweizer Banken und Vermögensverwaltern versteckt haben.

Die Schätzungen variieren zwischen 100 Milliarden und 300 Milliarden Euro. So viel Geld sollen deutsche Steuerzahler bei Schweizer Banken und Vermögensverwaltern versteckt haben. Angeblich sind es 100 000 Konten, auf die der deutsche Finanzminister keinen Zugriff hat – noch nicht. Denn das am Mittwoch unterzeichnete Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz wird das Bankgeheimnis lüften. Nicht vollständig und nicht sofort. Aber doch so sehr, dass die Verfolgung von Steuersündern leichter wird, gegen die ein konkreter Verdacht vorliegt. Über die Details soll Anfang kommenden Jahres verhandelt werden. Womit müssen Anleger, die ihr Geld in die Schweiz geschafft haben – oder noch schaffen wollten –, rechnen?

Klar ist, dass deutsche Anleger künftig eine Abgeltungsteuer auf Erträge aus Kapitalanlagen in der Schweiz zahlen müssen, unabhängig von ihren persönlichen Umständen. Sie soll anonym und „an der Quelle“ erhoben werden. Die Höhe des Steuersatzes ist Verhandlungssache. Die bereits diskutierten 35 Prozent sind eher unwahrscheinlich. Der Satz dürfte sich wohl eher an der deutschen Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent orientieren. Der deutsche Anleger genügt damit jedenfalls seiner Steuerpflicht den deutschen Finanzbehörden gegenüber. Steuervorteile bieten Anlagen in der Schweiz künftig also nicht mehr.

Kompliziert wird es bei Schwarzgeldern, die bereits auf Schweizer Bankkonten liegen. „Unversteuerte Altgelder sollen regularisiert werden“, also einer regulären steuerlichen Behandlung unterworfen werden, heißt es im deutschen Finanzministerium. Was das in der Praxis bedeutet, ist noch unklar.

Die Schweiz und Deutschland haben vereinbart, dass die deutschen Behörden in Zukunft „plausibel begründen“ müssen, warum sie Informationen über mutmaßliche Steuersünder in der Schweiz benötigen. Gelingt dieser Nachweis, sind die Schweizer verpflichtet, auch in Fällen von Steuerhinterziehung – die bislang weitgehend straffrei blieb und keine Amtshilfe vorsah – Auskunft zu geben, nicht nur wie bisher bei Steuerbetrug.

Auf eine Steueramnestie dürfen Schwarzgeldbesitzer nicht hoffen. Wer der deutschen Justiz aber aus dem Wege gehen will, kann sich heute schon auf dem Weg der Selbstanzeige beim Finanzamt offenbaren. Die Folge: Rückwirkend müssen dann sämtliche Steuerschulden mit einem Zinssatz von sechs Prozent pro Jahr nachgezahlt werden. Die Gelder können dann offen nach Deutschland zurück gebracht werden. Geplant ist hier allerdings eine Verschärfung. Wie die rückwirkende Besteuerung gehandhabt werden soll und welche Steuersätze verrechnet werden, muss noch verhandelt werden. Auch ist offen, ob die Anleger, die eine Selbstanzeige wählen, wie bei der Abgeltungsteuer anonym bleiben können. Die rückwirkende Strafsteuer würde dann ebenfalls von Banken erhoben und anonym nach Deutschland überwiesen. Es müsse darauf geachtet werden, dass Personen, die sich selbst anzeigen, nicht benachteiligt würden, hieß es lediglich. mot

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