zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Lothar Späth betont Partnerschaft zur IG Metall Designierter Wirtschaftsminister will Tarifautonomie nicht antasten

Berlin (alf). Die CDU/CSU scheut gut drei Wochen vor der Wahl den Konflikt mit den Gewerkschaften.

Berlin (alf). Die CDU/CSU scheut gut drei Wochen vor der Wahl den Konflikt mit den Gewerkschaften. Auf einer Tagung der IG Metall betonte Lothar Späth, designierter Wirtschaftsminister im Kompetenzteam Emund Stoibers, die Kooperationsbereitschaft der Union. „Wir wollen Partnerschaft mit den Gewerkschaften“, sagte Späth am Mittwoch in Berlin. Auf der Veranstaltung der Gewerkschaft zur Zukunft der Tarifautonomie hatte der IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel zuvor die Union attackiert. CDU/CSU und FDP wollten „die Demontage der Tarifautonomie, weil sie die Gewerkschaften schwächen wollen“. Das wies Späth zurück: „Wir sollten nicht unterstellen, dass die letzte Stunde der Gewerkschaften schlägt, wenn die Regierung wechselt.“ Späth ließ offen, ob eine von der Union geführte Regierung Änderungen am Tarifvertragssystem anstrebt. Im Wahlprogramm der Union heißt es, „wir brauchen eine tarifrechtliche Flankierung zur Erweiterung des Spielraums für betriebliche Bündnisse für Arbeit“. Für Zwickel läuft das darauf hinaus, dass künftig Betriebsräte Tarifverhandlungen führen. Der IG Metall-Chef kündigte „den Widerstand aller Gewerkschaften an“, sobald die Tarifautonomie angegriffen werde. Späth beteuerte dagegen, „die Tarifautonomie wird nicht berührt“.

Späth zufolge wollen CDU/CSU mehr so genannte betriebliche Bündnisse für Arbeit, um Beschäftigung zu sichern. Dieser Art von Flexibilisierung sei aber ein Flächentarifvertrag vorzuziehen, der den Betrieben Spielräume gebe. „Wir brauchen Spielräume für die schwächeren Unternehmen.“ Die IG Metall sei im übrigen gezwungen, sich mit einer Tarifpolitik, die auf die Kleinen Rücksicht nimmt, den veränderten Umständen anzupassen. Denn in der Großindustrie – wo die meisten Gewerkschaftsmitglieder arbeiten - seien in den vergangenen 20 Jahren eine Millionen Stellen gestrichen worden, der Mittelstand habe gleichzeitig drei Millionen Arbeitsplätze geschaffen.

Streit um Niedriglohnsektor

Späth betonte die Notwendigkeit eines Niedriglohnsektors und nannt in dem Zusammenhang die Aufstockung der 325-Euro-Jobs auf 400 Euro. Arbeitsminister Walter Riester argumentierte mit dem Hinweis dagegen, in Deutschland gebe es bereits ausreichen Billigjobs mit drei Euro die Stunde im Dienstleistungsbereich. Im Übrigen seien im vergangenen Jahr mehr als 350 Tarifverträge abgeschlossen worden, die einen Lohn von 5,50 Euro die Stunde zuließen. Riester kritisierte die Pläne der Union, Nebenjobs von der Sozialversicherungspflicht zu befreien. Für die Sozialkassen bedeute das rund vier Milliarden geringere Einnahmen. Das Tariftreuegesetz, von Späth abgelehnt, da es ostdeutschen Firmen vom westdeutschen Markt abschotte, verteidigte der Arbeitsminister. Der Druck auf die Löhne werde aus dem Osten – und dabei zunehmend aus Osteuropa – immer größer. „Deshalb bin ich für das Tariftreuegesetz.“ Nach dem Gesetz dürfen öffentliche Aufträge nur an die Betriebe gehen, die ihren Mitarbeitern den am Einsatzort geltenden Tarifverträge zahlen.

Bert Rürup, Mitglied im Sachverständigenrat, kritisierte am System der Flächentarifverträge ihre „Beschäftigtenorientierung“ beziehungsweise den Mangel an „Beschäftigungsorientierung“. Zur Lösung der Beschäftigungsmisere regte Rürup eine größere Lohnspreizung an, um insbesondere im Dienstleistungsbereich kostengünstige Arbeitsplätze zu schaffen. Da in der globalisierten Wirtschaft die Bedeutung der Arbeitskosten für die Wettbewerbsfähigkeit steigt, erhöht sich für Rürup auch der Einfluss der Tarifparteien auf das Beschäftigungniveau. Sowohl Rürup als auch der frühere Präsident des Bundesarbeitsgerichts, Thomas Dieterich, und Manfred Weiss von der Goethe-Uni in Frankfurt (Main) bekannten sich explizit zum Flächentarifvertrag und der Tarifautonomie. Zwar spreche die CDU/CSU von einer „Flankierung“ des Tarifvertrags, tatsächlich wolle sie aber gravierende Änderungen, zum Beispiel beim Günstigkeitsprinzip. Das Prinzip sieht vor, dass ein Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung nicht unter das Niveau des Tarifvertrags fallen darf - es sei denn, die Tarifparteien stimmen dem zu. Ob die Union im Falle eines Wahlsiegs dieses Recht der Tarifparteien auf die Betriebsparteien übertragen will, ließ Späth offen.

NAME

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false