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Lotto-Streit: OLG setzt Sofortvollzug für mehr Wettbewerb aus

Der vom Bundeskartellamt verordnete stärkere Wettbewerb auf dem Lotto- und Totomarkt liegt vorläufig auf Eis. Eine endgültige Entscheidung steht aber noch aus.

Düsseldorf - Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf setzte bereits am Donnerstag den Sofortvollzug eines Kartellamtsbeschlusses für eine stärkere Marktöffnung aus, wie das Gericht bestätigte. Die Aussetzung ist zunächst bis zum 1. November befristet und gilt für die Annahme von beliebigen Spieleinsätzen gewerblicher Spielvermittler. Damit dürfen die 16 staatlichen Lotto- und Totogesellschaften vorläufig an ihrem Monopol festhalten. Eine Entscheidung des Gerichts im Hauptsacheverfahren steht aber noch aus. Das Bundeskartellamt sieht in der Aussetzung keine Vorentscheidung in dem Rechtsstreit.

Die Bonner Wettbewerbshüter hatten Ende August entschieden, dass die privaten Vermittler mehr Freiheiten bekommen sollen, indem sie ihre eigenen Annahmestellen für die Tippscheine etwa in Supermärkten und Tankstellen einrichten dürfen. Bislang dürfen Vermittler wie Faber, Fluxx, Jaxx oder Tipp24, die gegen Provision für die staatlichen Gesellschaften arbeiten, ihre Kunden lediglich im Internet, per Post und Telefon anwerben. Auch könnten Spieler demnach künftig ihren Tippschein nicht mehr nur bei der Gesellschaft in ihrem eigenen Bundesland, sondern auch bei Konkurrenten aus anderen Ländern abgeben, die womöglich niedrigere Preise haben.

Deutscher Lotto- und Totoblock erleichtert

Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) zeigte sich erleichtert über die vom Gericht beschlossene Aussetzung des Sofortvollzugs. "Wir sind froh, dass das Dilemma, in dem wir uns befinden, erkannt und die derzeitige Rechtsunsicherheit zunächst beseitigt wurde", sagte der Geschäftsführer von Lotto Brandenburg und DLTB-Federführer Horst Mentrup. "Wir können uns nicht an unsere landesrechtlichen Konzessionen halten und gleichzeitig im Sinne des Bundeskartellamtes agieren." Eine Sprecherin des Bundeskartellamtes sagte, es gehe bei der Aussetzung des Kartellamtsbeschlusses lediglich um eine Zwischenzeit - bis im Eilverfahren eine Entscheidung getroffen worden sei. "In dem Beschluss des OLG steht ausdrücklich drin, dass sich das Gericht noch nicht inhaltlich mit der Frage beschäftigt hat." Der Senat habe angegeben, Zeit zu brauchen, um sich in die komplexe Sachlage einarbeiten zu können.

Bislang wird die Lottobranche in Deutschland mit einem Jahresumsatz von etwa 8,5 Milliarden Euro von den staatlichen Gesellschaften beherrscht. Dabei gilt zwischen den 16 Gesellschaften der einzelnen Bundesländer eine strikte Gebietsaufteilung. (tso/AFP)

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