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Wirtschaft: Lufthansa Card abgemahnt: Richter sehen im Angebot von Bonusmeilen eine unzulässige Zugabe - Der Konzern legt Berufung ein

Der Streit um das deutsche Wettbewerbsrecht ist um eine Facette reicher geworden. Die Lufthansa muss die Werbung für ihre Lufthansa Card, eine Kreditkarte, mit der die Nutzer bei jedem Einkauf auch Flugmeilen sammeln können, einstellen.

Der Streit um das deutsche Wettbewerbsrecht ist um eine Facette reicher geworden. Die Lufthansa muss die Werbung für ihre Lufthansa Card, eine Kreditkarte, mit der die Nutzer bei jedem Einkauf auch Flugmeilen sammeln können, einstellen. Das Landgericht Köln urteilte am Freitag, die Werbung "Legen Sie Ihr Geld gut an: In Meilen" sei irreführend, das Versprechen von Bonusmeilen deshalb auch eine "unzulässige Zugabe". Ob das Sammeln von Flugmeilen bei jedem Einkauf aber schon an sich als unzulässige Zugabe zu beurteilen ist, ließen die Richter offen.

Die Lufthansa reagierte prompt: Das Unternehmen werde gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen, sagte Sprecher Thomas Jachnow. Für die inzwischen 95 000 Kunden der gemeinsam mit der Bayerischen Landesbank herausgegebenen Lufthansa Card ändere sich vorerst nichts. "Es bleibt beim gewohnten Service - sie können weiter Bonusmeilen sammeln."

Geklagt hatte die Zentrale für unlauteren Wettbewerb. Die Lufthansa Card, so ihre Einschätzung, verstoße gegen die Zugabeverordnung. Die Tatsache, dass man beim Einkaufen Flugmeilen sammeln können, lenke von der eigentlichen Hauptsache - nämlich der Kreditkarte ab. Die Prämien seien deshalb eine unzulässige Zugabe. Zudem werde dem Kunden mit dem Begriff "Meile" vorgetäuscht, hier handele es sich bereits um tatsächliche Flugmeilen oder gar Flüge.

Die Richter konzentrierten sich nun aber vor allem auf die Werbung. Sie kritisierten, dass die Ankündigung "Für jeden Euro eine Meile" auch für einen "durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher" nicht deutlich genug sei. Weder erschließe sich sofort, dass es sich hier nur um Bonusmeilen und nicht um Freiflüge handele, noch könne der Umworbene den Wert des Angebotes wirklich abschätzen. "In der Anzeige", so die Richter, gebe es "nicht einmal einen Hinweis darauf, in welchem Verhältnis die Bonusmeilen in richtige Flugmeilen oder auch andere Prämien umgewandelt wird." Weil die Werbung nicht ausreichend transparent sei, müsse auch die versprochene Zugabe als unzulässig angesehen werden.

Der Lufthansa-Sprecher bezeichnete das Urteil als "lebensfremd". Sollte das Meilensammeln untersagt werden, hätte dies für Lufthansa erhebliche Wettbewerbsnachteile. Ähnliche Systeme würden von nahezu allen Fluglinien weltweit angeboten. Dies sei vom Gericht nicht ausreichend berücksichtigt worden. Von einer unzulässigen Zugabe könne zudem überhaupt nicht gesprochen werden. Denn der Service sei schließlich nicht kostenlos. Immerhin bezahlten die Kunden für die Lufthansa Card in der Regel eine Jahresgebühr von 125 Mark. Der Konzern werde nicht nur Berufung einlegen, sondern notfalls bis zum Bundesgerichtshof oder sogar zum Europäischen Gerichtshof ziehen, sagte Jachnow.

Damit rechnet man auch bei der Zentrale für unlauteren Wettbewerb. "Der Rechtsstreit wird uns noch eine Weile begleiten", sagte Geschäftsführer Reiner Münker. Immerhin habe die Lufthansa schon eine Warnung gehabt: Ein ähnliches Angebot von American Express wurde vor zwei Jahren vom Bundesgerichtshof untersagt.

chi

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