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Wirtschaft: Lufthansa: Trotzdem hoffen auf Milliardengewinn

Trotz des schlechten ersten Quartals und der neuen Piloten-Streiks hält die Lufthansa an ihrer Ertragsprognose für das laufende Jahr fest. Vorbehaltlich einer "vernünftigen Einigung" mit den Piloten, heißt es in einem Aktionärsbrief vom Donnerstag, peile der Konzern ein gegenüber dem Vorjahr unverändertes operatives Ergebnis an.

Trotz des schlechten ersten Quartals und der neuen Piloten-Streiks hält die Lufthansa an ihrer Ertragsprognose für das laufende Jahr fest. Vorbehaltlich einer "vernünftigen Einigung" mit den Piloten, heißt es in einem Aktionärsbrief vom Donnerstag, peile der Konzern ein gegenüber dem Vorjahr unverändertes operatives Ergebnis an. Im vergangenen Jahr wurde eine Milliarde Euro erwirtschaftet. Mehr als vier Streiktage dürften es dann aber nicht werden. Denn etwa so viele hat das Unternehmen nach Einschätzung von Analysten in seiner Prognose für das laufende Jahr einkalkuliert. Für das erste Quartal weist der Konzern einen operativen Gewinn von fünf Millionen Euro aus - nach noch 99 Millionen Euro im ersten Quartal 2000. Derweil hoffen die Börsianer auf ein baldiges Ende des Tarifkonfliktes: Der Kurs der Lufthansa-Aktie legte am Donnerstag zeitweise um 2,5 Prozent auf 22,55 Euro zu.

Mit dem zweiten ganztägigen Streiktag der Piloten ist die Frage der Schadenersatzansprüche in den Vordergrund gerückt. Dabei geht es zum einen um die Kosten, die Lufthansa in Kauf nehmen muss, und zum anderen um die Schäden, die den Flugpassagieren entstehen. Noch gibt es zwar weder bei Lufthansa, Condor oder Cargo verbindliche Anhaltspunkte über mögliche Regressforderungen. Fest steht aber, dass die Kosten pro Streiktag den Frankfurter Luftfahrtkonzern einen zweistelligen Millionenbetrag kosten. Auf zwischen 40 und 50 Millionen Mark veranschlagen Luftfahrt-Analysten den Betrag. "Dazu zählen alle streikbedingten Zusatzkosten, die uns entstehen; etwa durch Kundenausfälle, Umbuchungen oder Rückerstattungen," sagt Lufthansa-Sprecher Thomas Jachnow.

Unklar ist, ob Lufthansa die Kosten an die Vereinigung Cockpit durchreichen und Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Die Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hatte den Luftfahrtkonzern im Interesse der Aktionäre aufgefordert, diese Möglichkeit prüfen zu lassen. "Erweist sich der Piloten-Streik als unverhältnismäßig, muss Lufthansa Schadenersatzforderungen an Cockpit stellen. Andernfalls wird der Vorstand gegenüber der AG nach dem Aktiengesetz selber schadenersatzpflichtig," erläutert DSW-Geschäftsführer und Rechtsanwalt Klaus Nieding.

Klar ist die Regelung für Fluggäste, die Pauschalreisen gebucht haben und mit Charterfluggesellschaften wie Condor fliegen. Kommt es zu Verspätungen, besteht Anspruch auf Schadenersatz, der beim Reiseveranstalter als Vertragspartner des Kunden angemeldet werden muss. Allerdings erst von der vierten Stunde an. Wer länger auf den Abflug warten muss, hat pro zusätzliche Wartestunde Anspruch auf fünf Prozent des Tagespreises. Konkret heißt das: Wer eine zehntägige Pauschalreise im Wert von 2000 Mark gebucht hat, erhält von der vierten Wartestunden an pro zusätzlicher Verspätungsstunde zehn Mark Schadenersatz.

Anders sieht es für die Kundschaft von Charter- und Linienfluggesellschaften aus. Hier ist die Rechtsprechung nicht eindeutig. Rainer Noll, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht, verweist auf ein Urteil des Landgerichtes in Frankfurt aus dem Jahre 1988. Demnach könnten angemessene Minderungsansprüche geltend gemacht werden. Dahinter steht die Annahme, dass jeder Streik einen Grund hat. Nach der so genannten Sphären-Theorie hat im Fall Lufthansa der Streik seine Ursache in der "Lufthansa-Sphäre"; das heißt in der inneren Struktur des Konzerns. In der üblichen EU-weiten Rechtsprechung hingegen gilt, dass Streiks wie Naturereignisse als höhere Gewalt angesehen werden. Schadenersatzforderungen sind demnach nur dann möglich, wenn dem Unternehmen ein Verschulden nachgewiesen werden kann, sagt Reiserechtler Ernst Führich. Streiks oder Warnstreiks, die nicht unverhältnismäßig sind, setzen seiner Ansicht nach kein Verschulden der Fluggesellschaft durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus. Grundsätzlich ist der Passagier beweispflichtig.

Immerhin kann der Kunde, sofern er nicht befördert wird, sein Geld für das Ticket zurückfordern - und zwar ohne Abzug einer Bearbeitungsgebühr. Dieser Anspruch ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt - und zwar unabhängig davon, ob die Tickets für nationale oder für internationale Routen gelten. Denn wer ein Flugtickt kauft, schließt mit der Fluggesellschaft einen Beförderungsvertrag ab.

Um sich mögliche Regressforderungen zu ersparen, setzt die Lufthansa auf Kulanz. Jeder für den Streiktag gültige Flugschein wird auf Wunsch ohne Gebühren erstattet. Auch sollen Mehrkosten für Flüge mit anderen Fluggesellschaften nicht an den Kunden hängenbleiben. Die Kunden der Lufthansa können kostenlos umbuchen und erhalten, sofern sie auf die Bahn umsteigen, mögliche Differenzbeträge zwischen Flug- und Bahnticket erstattet.

mo

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