Wirtschaft : Lufthansa wehrt sich gegen ein Preisdiktat

30.01.2002 00:00 UhrVon dro

Der Preiskampf zwischen den Fluggesellschaften Deutsche Lufthansa und Germania auf der Flugstrecke Frankfurt-Berlin geht in die nächste Runde: Die Lufthansa kündigte an, mit allen rechtlichen Mitteln gegen eine mögliche Unterlassungsverfügung des Bundeskartellamtes vorzugehen. "Für uns sind die Würfel gefallen", sagte Bereichsvorstand Ralf Teckentrup am Mittwoch in Frankfurt am Main. Die Forderung der Bonner Wettbewerbshüter sei für den Konzern "nicht akzeptabel".

Das Kartellamt verlangt von der Kranich-Linie, auf der Strecke höhere Engelte als die Konkurrentin Germania einzuführen, da die Lufthansa für den gleichen Preis eine auf etwa 40 Euro zu veranschlagende zusätzliche Dienstleistung anbiete, wie etwa Bonusmeilen für Vielflieger und Bordservice.

Gegen die erwartete Untersagung ihres Angebots durch das Kartellamt will die Lufthansa nun juristisch vorgehen.

"Wir sind über die Vorgehensweise der Lufthansa nicht überrascht", sagte der Geschäftsführer der Germania-Fluggesellschaft, Mustafa Muscati, dem Tagesspiegel. Der Germania-Geschäftsführer will zunächst die Entscheidung des Bundeskartellamtes abwarten und dann seinerseits gerichtliche Schritte gegen die Lufthansa einleiten. "Wir werden nicht zusehen wie uns das Leben schwer gemacht wird und Schadenersatz fordern", sagte Muscati. Eine genaue Summe wollte er noch nicht nennen.

Begonnen hatte das Preisduell, nachdem die Germania im November 2001 Linienflüge zwischen Berlin-Tegel und Frankfurt aufgenommen hatte. Das Germania-Flugticket für eine einfache Strecke kostet 99 Euro. Daraufhin reagierte die Lufthansa, die bisher das Monopol auf der Strecke hatte, mit einem Angebot von 200 Euro für einen Hin- und Rückflug. Die Preissenkung von über 60 Prozent bewertete das Bundeskartellamt als gezielte Preisverdrängungsstrategie und unbillige Behinderung des Wettbewerbers.

Das Bundeskartellamt erklärte, dass für die Lufthansa noch bis zum 1. Februar die Möglichkeit einer mündlichen Anhörung bestehe. Eine Entscheidung werde erst im Laufe der kommnden Woche gefällt, sagte Kartellamts-Sprecher Stefan Siebert dieser Zeitung. Für den Fall, dass der Lufthansa eine Unterlassungsverfügung verhängt werde, kündigte das Bundeskartellamt den Sofortvollzug an. So habe auch eine gerichtliche Beschwerde der Lufthansa keine aufschiebende Wirkung, erklärte Siebert.

Die Lufthansa hatte dem Bundeskartellamt nach eigenen Angaben in der vergangenen Woche einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Das Unternehmen habe angeboten, einzelne Produktbestandteile wie Essen oder Zeitschriften aus dem betroffenen Angebot herauszunehmen, sagte Konzernjustiziar Nicolai von Ruckteschell. Das Kartellamt habe dies aber abgelehnt.

Teckentrup warf dem Kartellamt vor, in "nationale Kleinstaaterei" zurückzufallen. Die Lufthansa bewege sich mit ihren Preisen innerhalb des EU-Rechts. Der Streit um die Strecke Frankfurt-Berlin habe für den Konzern eine "sehr grundsätzliche Bedeutung". Das Kartellamt könne auch in anderen Situationen versuchen, die Preise der Lufthansa festzulegen, sagte Teckentrup.

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