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Mammutverfahren: Telekom-Anwalt sperrt sich gegen Vergleich

Im Musterprozess deutscher Kleinanleger gegen die Telekom lehnt der Anwalt des Unternehmens einen Vergleich ab. In einem ähnlich gelagerten Prozess in den USA hatte die Telekom einem Vergleich zugestimmt - und sich zur Zahlung von 120 Millionen Dollar verpflichtet.

Die Telekom geht im Musterprozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt auf Konfrontationskurs und schließt einen Vergleich aus. Gleich zu Beginn des Prozesses um den Börsengang der Deutschen Telekom lehnte Telekom-Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz erneut entsprechende Vorschläge ab, die die Klägeranwälte zuvor unterbreitet hatten. "Wir stehen zu unserer Überzeugung, dass die Klagen der Aktionäre unbegründet sind", sagte Schmitz. Das Unternehmen müsse schon im Sinne der rund drei Millionen nicht klagenden Aktionäre so handeln. Die Telekom halte an ihrer Position aus früheren Schadensersatz-Prozessen fest, weil sie den Anlegern bei ihrem dritten Börsengang im Jahr 2000 keine Informationen über wirtschaftliche Risiken des Unternehmens vorenthalten habe.

Der Gerichtsvorsitzende Christian Dittrich bezeichnete einen umfassenden Vergleich mit den fast 16.000 Klägern schon wegen der hohen Zahl der Parteien als "schlicht undenkbar". Die enttäuschten Kleinanleger halten dem Unternehmen angeblich falsche Angaben im Börsenprospekt zur dritten Aktienplatzierung im Jahr 2000 vor und verlangen insgesamt rund 80 Millionen Euro Schadensersatz.

Zuvor hatte ein Vertreter der Kläger-Anwälte in einer Stellungnahme versucht, die Telekom zu einem Vergleich zu bewegen: "Bei vielen unserer Mandanten handelt es sich um Klein-Anleger, die häufig hoch betagt sind und auf eine Entscheidung warten", sagte der Anwalt Peter Kühn. Wegen des Alters der Mandanten müsse auf eine rasche Entscheidung gedrungen werden. Viele der Kläger hätten für ihre Altersvorsorge in Telekom-Aktien investiert. Wegen des drastischen Kursverfalls der T-Aktie sei dieser Teil der Altersvorsorge dahingeschmolzen.

Prozess startet mit Hindernissen

Die Klägeranwälte forderten das Unternehmen auf, den Aktionären ein Vergleichsangebot zu machen. Sie verwiesen auf einen in den USA geschlossenen Vergleich zu ähnlichen Rechtsfragen, bei dem sich die Telekom zur Zahlung von 120 Millionen Dollar verpflichtet hatte. Anwalt Schmitz begründete diesen Schritt jedoch mit höheren Prozessrisiken für das Unternehmen im US-Rechtssystem. Einen Prospektfehler habe die Telekom auch in den USA nicht anerkannt.

Der größte Anlegerprozess Deutschlands hatte mit Hindernissen begonnen. Der Vorsitzende Richter Christian Dittrich war mit seinem Zug auf dem Weg von Gießen steckengeblieben, wie er mitteilte. In der eigens für das Großverfahren angemieteten Stadthalle warteten Dutzende Anwälte und Journalisten, aber nur wenige Kläger auf das Gericht. (stb/afp/dpa)

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