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Wirtschaft: „Man muss Abtreibungen verhindern“

Frau Leutheusser-Schnarrenberger, in Deutschland sind Abtreibungen erlaubt. Aber Eltern, die eine künstliche Befruchtung wählen, dürfen die Eizelle nicht auf Krankheiten testen lassen, ohne dass schwerwiegende Gründe vorliegen.

Frau Leutheusser-Schnarrenberger, in Deutschland sind Abtreibungen erlaubt. Aber Eltern, die eine künstliche Befruchtung wählen, dürfen die Eizelle nicht auf Krankheiten testen lassen, ohne dass schwerwiegende Gründe vorliegen. Ist die befruchtete Eizelle schützenswerter als das Baby im Bauch?

Das ist genau die ethische Widersprüchlichkeit, in die man hineinkäme, wenn es keine PID für außerhalb des Mutterleibs befruchtete Eizellen gäbe. Es kann nicht sein, dass Frauen durch ein PID-Verbot in eine Schwangerschaft getrieben werden, die dann später mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder abgebrochen würde. Wenn sich bei einer Untersuchung während der Schwangerschaft schwere Schäden abzeichnen, kann unter bestimmten Voraussetzungen selbst nach der zwölften Woche noch abgetrieben werden. Darum spreche ich mich dafür aus, auch vor der Einpflanzung der Eizelle in engen Grenzen die PID zuzulassen.

Es gibt derzeit drei Entwürfe für eine Regelung. Aber keiner sieht vor, dass die Eltern völlig frei entscheiden dürfen.

Das stimmt. Ein Entwurf lehnt die PID insgesamt ab, die beiden anderen knüpfen die PID daran, dass die Gefahr einer schwerwiegenden Erbkrankheit besteht. Allerdings sind die Anforderungen bei diesen beiden Entwürfen unterschiedlich. Ich unterstütze den Antrag, der nicht ganz so restriktiv ist.

Warum lässt man die Eltern nicht frei entscheiden?

Wenn man Eltern erlaubt, dass Eizellen in beliebiger Zahl untersucht werden und sie sich dann die heraussuchen, von denen sie sich die beste genetische Veranlagung erhoffen, dann droht Selektion. Es darf nur darum gehen, Fehlgeburten oder späte Abtreibungen zu verhindern. Eine Entscheidung zwischen lebenswertem und nicht lebenswertem Leben müssen wir verhindern. Genau das ist ja das Argument der Kritiker, die für ein Totalverbot der PID sind. Sie sagen, da wird ein kleines Türchen aufgemacht, und am Ende steht das Designerbaby. Ich halte diese Angst für unbegründet, wenn man sich an engen Voraussetzungen orientiert und ein vernünftiges Verfahren festschreibt, etwa die Beteiligung einer Ethikkommission. Auch der zweite Entwurf, der für die PID die Prognose verlangt, dass das Kind innerhalb eines Jahres zu sterben droht, wird der Situation nicht gerecht. Man muss die PID an Voraussetzungen knüpfen, aber man darf sich nicht der medizinischen Möglichkeiten begeben.

Per Gentest können Partner heute schon testen lassen, welche Risiken ein gemeinsames Kind hätte. Was halten Sie davon?

Das sind neue Entwicklungen, die man jetzt noch nicht abschließend beurteilen kann. Aber ich bin sehr zurückhaltend. Das kann in die Richtung führen, dass man sich das zusammensucht, was am besten passt.

Sabine Leutheusser-

Schnarrenberger
(FDP) ist Bundesjustizministerin. Die PID-

Entwürfe stammen nicht aus ihrem Haus, sondern von Abgeordneten. Das Interview führte Heike Jahberg.

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