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Wirtschaft: „Man muss auch mal mutig sein“

Seit wann regelt die Fernsehaufsicht KEK die Meinungsvielfalt aller Medien? Die KEK schwingt sich nicht zum Wächter über alle Medien auf.

Seit wann regelt die Fernsehaufsicht KEK die Meinungsvielfalt aller Medien?

Die KEK schwingt sich nicht zum Wächter über alle Medien auf. In diesem Fall verbindet sich ein starkes Fernsehunternehmen mit einem Konzern, der unter anderem durch „Bild“ eine überragende Stellung in einem verwandten Medienmarkt hat. Pflicht der KEK ist es zu verhindern, dass diese Machtzusammenballung auf den Fernsehbereich ausstrahlt.

Springer lehnte ab, für Sat 1 einen Beirat einzurichten, der mehr Befugnisse hat, als der Rundfunkstaatsvertrag vorsieht. Warum reicht ein beratender Beirat nicht aus?

Der Beirat ist im Rundfunkstaatsvertrag für den Fall vorgesehen, dass ein Unternehmen durch internes Wachstum vorherrschende Meinungsmacht erlangt. Hier haben wir es aber mit externem Wachstum zu tun. Da reicht dieses Instrument zur Sicherung von Meinungsvielfalt nicht aus. Um überhaupt eine Möglichkeit zu finden, das Vorhaben genehmigungsfähig zu gestalten, hat die KEK dieses Modell entwickelt.

Ihre Methode, die Meinungsmacht von Zeitungen zu messen und mit der des Fernsehens zu vergleichen, ist äußerst umstritten.

Die Berechnung beruht auf einer juristischen Bewertung der KEK. Wir haben uns mit diesem Komplex lange befasst. Irgendwann muss man auch mal mutig sein, eine Entscheidung treffen und versuchen, diese ordentlich zu begründen.

Hielte sie einer rechtlichen Prüfung stand?

Davon gehe ich fest aus. Die Kommission hat einen Ermessensspielraum, der juristisch nur begrenzt überprüfbar ist. Könnte das jedes Gericht entscheiden, bräuchte man kein Sachverständigengremium.

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